Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke fragt in einer Kleinen Anfrage nach Umfang, Inhalt und Sicherheitsstandards des automatisierten Strafnachrichtenaustauschs mit der Türkei. Über die EU-Rechtshilfevereinbarung werden jährlich Zehntausende Verurteilungen türkischer Staatsbürger:innen an das türkische Justizministerium gemeldet – 2021 waren es 69.790 Fälle. Betroffene riskieren bei Reisen in die Türkei Verfolgung oder Nutzung ihrer Daten in Überwachungssystemen wie der staatlichen App „Kim“. Die Anfrage hinterfragt konkret, welche personenbezogenen Daten transferiert werden (von Paragraphenangaben bis zu Deliktsbeschreibungen), wie viele Menschen jährlich betroffen sind und ob der Prozess den Anforderungen von DSGVO und EuGH-Urteilen etwa zum Schrems-II-Beschluss genügt.
Einordnung
Die Anfrage zielt auf systemische Datenschutzrisiken und mögliche Grundrechtseingriffe ab. Sie thematisiert Widersprüche in der bisherigen Bundesregierungspraxis: Einerseits wurde 1994 behauptet, Strafnachrichten entfalteten keine politischen Rückschlüsse, andererseits stellt das OVG Berlin-Brandenburg (2006) genau dies fest. Zudem wirft die Linke die Frage auf, ob die Bundesregierung angesichts massiver Datenschutzverletzungen in der Türkei (etwa das 2023-Leak aller Bürgerdaten) ihre Übermittlungspraxis überprüfen müsste. Die systematische Erfassung von Ablehnungsgründen oder Betroffenenzahlen fehlt bisher – was die parlamentarische Kontrolle erschwert. Die Anfrage könnte auf eine mögliche Reform des Austauschverfahrens oder eine rechtliche Überprüfung nach EuGH-Vorgaben hinauslaufen.
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