Kleine Anfragen: 21/4182: Kleine Anfrage der AFD: Neutralitätsgebot in der Bundesjustiz und mögliche bundesgesetzliche Regelungsbedarfe (PDF)
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Kleine Anfragen
## Kleine Anfrage AfD: Neutralitätsgebot in der Bundesjustiz und mögliche bundesgesetzliche Regelungsbedarfe – 18.02.2026
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
**ZUSAMMENFASSUNG**
Die AfD-Fraktion thematisiert das staatliche Neutralitätsgebot in der Justiz und fordert eine Überprüfung der bundesgesetzlichen Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Richtern und Beamten. Konkret geht es um das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke im Dienst. Die Fragesteller verweisen auf eine rechtlich uneinheitliche Situation im Föderalismus: Während Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen spezifische Einschränkungen für das Tragen solcher Symbole erlassen haben, fehlen in anderen Ländern entsprechende Gesetze. Die AfD möchte von der Bundesregierung wissen, wie diese die bestehenden Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes und des Deutschen Richtergesetzes in der Praxis bewertet. Zudem wird nach bekannten Konfliktfällen, existierenden Leitlinien und möglichen Abstimmungen mit den Ländern gefragt. Im Kern zielt der Fragenkatalog darauf ab zu erfahren, ob die Bundesregierung plant, eine bundesweit einheitliche Regelung durchzusetzen, etwa über das Gerichtsverfassungsgesetz, um sichtbare religiöse Symbole im Gerichtssaal flächendeckend zu regulieren.
**ANALYSE**
Die Anfrage bedient sich einer strategischen und selektiven Sachlichkeit, um ein klassisch rechtspopulistisches Narrativ anschlussfähig zu verpacken. Unter dem juristisch legitimen Deckmantel der rechtsstaatlichen Sorge um das institutionelle Neutralitätsgebot und der rechtlichen Harmonisierung zielt die AfD auf die Problematisierung und Verdrängung muslimischer Sichtbarkeit aus dem Staatsdienst. Dies wird durch den angeführten Quellenverweis auf einen Fachartikel über eine "Kopftuch-Richterin" entlarvt, der als inhaltliche Dog Whistle fungiert: Es geht der Fraktion in der politischen Praxis nicht um eine säkulare Kritikkrise, die etwa christliche Kreuze in bayrischen Amtsstuben beträfe, sondern zielgerichtet um das muslimische Kopftuch. Der juristische Diskurs über das Spannungsfeld von staatlicher Neutralität und individueller Religionsfreiheit ist sachlich durchaus relevant und wird in der Rechtswissenschaft intensiv geführt. Die AfD nutzt diese Komplexität jedoch rein instrumentell. Sie blendet bewusst aus, dass Verfassungsgerichte das Tragen religiöser Symbole nicht pauschal verbieten, sondern stets eine feingliedrige Abwägung der Grundrechte verlangen. Der politische Erkenntnisgewinn dieser Anfrage wird minimal ausfallen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich auf die verfassungsgemäße Rechtslage, laufende Rechtsprechung und die grundgesetzliche Zuständigkeit der Bundesländer verweisen. Die Fragen dienen somit vorrangig nicht der parlamentarischen Kontrolle, sondern der rhetorischen Konstruktion einer vermeintlichen Unterwanderung der staatlichen Ordnung durch islamische Einflüsse.