Zusammenfassung

Mit ihrer Kleinen Anfrage vom 18. Mai 2026 hinterfragen Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen die seit 2024 geltende Regelung nach § 1 Absatz 4 AsylbLG, die Geflüchtete im Dublin-Verfahren einem fast vollständigen Leistungsausschluss unterwirft. Nur in Härtefällen erhalten Betroffene noch minimale Überbrückungsleistungen für zwei Wochen, danach entfällt selbst dies. Die Anfrage thematisiert europa- und verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen fehlender Absicherung bei Überstellungen oder mangelnder Aufnahmebereitschaft des zuständigen Dublin-Staats. Im Fokus stehen konkrete Praxisdaten: Wie viele Kommunen wenden den Leistungsausschluss an? Wie viele Dublin-Bescheide bestätigen eine „rechtlich und tatsächliche Ausreisemöglichkeit“ trotz unklarer Überstellungsrealität? Welche sozialgerichtlichen Entscheidungen widerlegen die Praxis und wie groß ist die Zahl der Betroffenen ohne existenzsichere Leistungen? Die Fragestellenden verweisen auf über 80 Eilentscheidungen von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, die den Leistungsausschluss als voraussichtlich rechtswidrig einstufen, sowie auf ein Urteil des UN-Sozialausschusses, das Deutschland zur vorläufigen Leistungspflicht verurteilte.

Einordnung

Es handelt sich um eine strategische Kritik an der Dublin-Politik der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, die durch die Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes symbolische Härte gegenüber Geflüchteten demonstrieren – ohne dass dies praktische oder rechtliche Folgen hätte, sofern Dublin-Staaten Schutzsuchende nicht übernehmen. Die Anfrage zielt nicht nur auf Transparenz ab, sondern entlarvt mögliche Widersprüche zwischen gesetzlichem Anspruch und europarechtlichen Verpflichtungen (etwa aus der RL 2024/1346). Durch die detaillierten Fragen zu Umsetzungspraxis, Entscheidungsbegründungen des BAMF und der Verzahnung mit nationalen Sozialgerichtsurteilen wird die Rechtsfrage systematisch ausgeleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf Kindern und Schutzbedürftigen, deren Existenzminimum nach den vorgelegten Urteilen regelmäßig verletzt wird. Die Grünen nutzen hier gezielt die judizielle Gegenrede gegen die Regierungspolitik, um deren Europarechtswidrigkeit offenzulegen – und fordern Konsequenzen aus internationalen Entscheidungen ein. Die Frage nach Wohnungslosigkeit als mögliche Folge unterstreicht schließlich eine mögliche humanitäre Krise, die durch die Regelung provoziert wird.