Über die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte spricht Holger Klein mit der Medienethikerin Maria Pawelec. Die im April 2026 in Kraft getretene EU-Verordnung verlangt, dass etwa Presse, Influencer:innen und Unternehmen kenntlich machen, wenn ihre Veröffentlichungen mit KI erstellt wurden. Doch wie das technisch umgesetzt und kontrolliert werden soll, sei weitgehend unklar – und bestimmte Bereiche blieben ausgeklammert.
Das Gespräch kreist um ein zentrales Spannungsfeld: Während die Verordnung Anbieter wie OpenAI dazu verpflichte, maschinenlesbare Kennzeichnungen einzubauen, müssten Betreiber – also jene, die KI-Inhalte veröffentlichen – für Menschen sichtbare Hinweise anbringen. Pawelec stellt dar, dass beide Pfade erhebliche Lücken aufwiesen, von leicht entfernbaren Metadaten bis hin zu böswilligen Akteuren, die sich schlicht nicht an die Regeln hielten. Die Prämisse, dass Transparenz durch individuelle Kennzeichnung herstellbar sei, wird im Verlauf zwar problematisiert, aber nicht grundsätzlich hinterfragt.
Zentrale Punkte
- Technische Kennzeichnung ist lückenhaft Die Verordnung setze auf maschinenlesbare Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen, doch beide ließen sich einfach umgehen – etwa durch Screenshots, bei denen die Metadaten verloren gingen. Anbieterspezifische Lösungen erschwerten eine einheitliche Erkennung zusätzlich.
- Böswillige Akteure entziehen sich der Regel Wer gezielt Desinformation verbreite oder betrügerische Deepfakes einsetze, werde die Kennzeichnungspflicht ignorieren. Open-Source-Tools ohne eingebaute Markierung stünden frei zur Verfügung, sodass die Regelung dort ins Leere laufe, wo sie am dringendsten gebraucht würde.
- Grenzen der privaten Nutzung sind unscharf Die Verordnung nehme Privatpersonen aus, doch die Abgrenzung sei fließend: Schon ein öffentliches Social-Media-Profil oder Nebeneinkünfte über eBay könnten dazu führen, dass jemand kennzeichnen müsse. Wo genau die Schwelle liege, bleibe unklar.
Einordnung
Das Gespräch bietet einen sachlichen und fachlich fundierten Überblick über die technischen und regulatorischen Fallstricke der KI-Kennzeichnungspflicht. Maria Pawelec differenziert präzise zwischen Anbietern und Betreibern, zwischen maschinenlesbarer und menschlich sichtbarer Kennzeichnung, und benennt das grundlegende Katz-und-Maus-Spiel zwischen Deepfake-Generierung und -Erkennung. Die Einschätzung, dass die Verordnung „nicht zu einer wirklich flächendeckenden Kennzeichnung“ führen werde, wird nachvollziehbar mit konkreten Szenarien unterlegt.
Auffällig ist, dass die Diskussion stark auf der technischen und individuellen Ebene verbleibt. Strukturelle Fragen – etwa die ökonomischen Interessen der Plattformen, die von ungekennzeichneten KI-Inhalten profitieren, oder die Machtkonzentration bei wenigen großen KI-Anbietern – werden kaum berührt. Dass die Verordnung primär auf Transparenz durch Kennzeichnung setzt, statt auf tiefere Eingriffe in Verbreitungsmechanismen, wird zwar als unzureichend beschrieben, aber nicht als politische Entscheidung eingeordnet. Fehlende Perspektiven von Betroffenen, etwa Opfern von Deepfake-Kampagnen, fallen in diesem eher technisch-regulatorischen Format jedoch kaum ins Gewicht. Ein Satz wie „da können Kennzeichnungspflichten immer nur ein einziger Baustein unter sehr sehr vielen Bausteinen sein“ fasst die vorsichtige Einordnung der Regelung treffend zusammen.
Hörempfehlung: Für alle, die verstehen wollen, warum die KI-Kennzeichnungspflicht weit weniger bewirken dürfte als erhofft, bietet die Episode einen klar strukturierten und realistischen Einblick.
Sprecher:innen
- Holger Klein – Moderator, Übermedien-Podcast „Holger ruft an“
- Maria Pawelec – Medienethikerin, forscht an der Universität Tübingen zu Deepfakes und Technikphilosophie