Der:die Autor:in, ein:e auf Europarecht spezialisierte:r Jurist:in, widerspricht dem Projekt ALCIDE, das die Wiederbelebung des 1952 unterzeichneten EVG-Vertrags durch verspätete Ratifikationen vorsieht. Zwei Hauptargumente werden entkräftet: Erstens sei der EVG-Vertrag völkerrechtlich obsolet. Artikel 59 der Wiener Vertragsrechtskonvention zeige, dass die 1954 gegründete Westeuropäische Union (WEU) die EVG ersetzt hat und deren Auflösung 2011 sie nicht wiederbelebt. Zweitens verstoße eine EVG-Ratifizierung gegen geltendes EU-Recht – sowohl primärrechtlich, da die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) nationale Armeen voraussetzt, als auch sekundärrechtlich, weil etwa die EU-Vergaberichtlinie 2009/81 und die EDIRPA-Verordnung mit dem zentralisierten Beschaffungsmodell der EVG kollidieren würden.
Politisch lehnt der:die Autor:in die EVG wegen ihrer NATO-Abhängigkeit und ihres technokratischen, undemokratischen Charakters ab. Stattdessen präferiert er:sie den Vorschlag des Europäischen Parlaments für eine „Europäische Verteidigungsunion“ (EDU) mit qualifizierter Mehrheit, parlamentarischer Zustimmung und operativer Union-Kontrolle. Ein Zitat bringt die Position auf den Punkt: „The EDC is dead; and even if it were not dead, it would be illegal under the existing EU Treaties.“ Auch wird betont, dass Mitgliedstaaten sich in einer stärkeren Europäischen Union „retten“ sollten – ein Bundesstaat sei Montesquieu zufolge die Lösung für das Dilemma kleiner Republiken.
Einordnung
Die Analyse überzeugt juristisch, indem sie eine Kaskade völker- und unionsrechtlicher Hürden aufzeigt und den EVG-Revival-Plänen den Boden entzieht. Allerdings neigt der:die Autor:in dazu, die politische Durchsetzbarkeit der favorisierten EDU zu idealisieren – eine Vertragsänderung benötigt Einstimmigkeit, die derzeit unwahrscheinlich ist. Auch die demokratische Überlegenheit des Parlaments wird wenig hinterfragt. Das Ausblenden intergouvernementaler Alternativen wie des „WEU 2.0“ könnte als normative Vorfestlegung gewertet werden. Leser:innen mit Interesse an europäischer Verteidigungsintegration und Verfassungsrecht erhalten eine erhellende Auseinandersetzung; pragmatische Realpolitiker:innen werden dagegen konkretere Schritte vermissen.