Im Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (ICJ) sein einstimmiges und wegweisendes Klimagutachten vor. Eineinhalb Jahre nach einem ersten Gespräch ziehen die drei Völkerrechtler:innen Marie-Claire Cordonier Segger, Tejas Rao und Markus Gehring von der Universität Cambridge nun Bilanz. Sie analysieren, wie das Gutachten weltweit wirkt – und wo es an Grenzen stößt.
Der Einfluss des Gutachtens auf die Rechtspraxis ist demnach bereits beträchtlich und erfolgt auf drei Ebenen. Erstens hat es den juristischen Diskurs verschoben. Das zentrale Argument großer Emittenten, das Pariser Abkommen verdränge als lex specialis allgemeine Gewohnheitsrechts-Pflichten, wurde „authoritatively rejected“, so die Autoren. Zweitens legte der Gerichtshof die 1,5-Grad-Grenze als verbindliches Temperaturziel fest und beendete damit eine fragmentierte Debatte unter nationalen Gerichten. Drittens zeigt sich die Sprengkraft des Gutachtens paradoxerweise im erbitterten Widerstand: Bei der COP30 in Belém nannten einige Staaten jede Bezugnahme darauf eine „tiefrote Linie“, und die USA unter der neuen Administration diffamierten es als „fehlgeleitet“. Diese Abwehrreaktionen, so die Analyse, seien der klarste Indikator für das Gewicht der Entscheidung.
Die praktische Wirkung zeigt sich bereits konkret: Von kanadischen Bundesgerichten über niederländische Bezirksgerichte bis hin zum mexikanischen Obersten Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zitieren Richter:innen das ICJ-Gutachten als lebendiges Auslegungswerkzeug. Es verändert die Sorgfaltspflichten von Staaten und die Verfahrensanforderungen vor der Genehmigung fossiler Projekte. Die Autoren betonen, Gerichte behandelten das Gutachten nicht als „entfernte Aussage des Völkerrechts“, sondern als praktisches Instrument, um Verfassungsrechte und Prüfstandards zu schärfen.
Parallel zu den Gerichten treibt Vanuatu, der treibende Staat hinter dem Gutachten, die politische Umsetzung voran. Eine neue UN-Resolution soll die Rechtsauffassung des ICJ im politischen Organ verankern, das sie angefordert hatte. Entscheidend ist nicht neues Recht, sondern ein institutioneller Mechanismus: Die Resolution empfiehlt, die Umsetzung auf die Agenda der 83. UN-Generalversammlung zu setzen. Dieser Zeitpunkt ist strategisch gewählt, da er mit dem Beginn der zweiten Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) zusammenfällt. So soll der Druckmechanismus des Pariser Abkommens mit den vom Gericht bestätigten Rechtspflichten verzahnt werden.
Ein ursprünglich geplanter Teil der Resolution scheiterte jedoch am Widerstand der fossilen Industrie: ein internationales Schadensregister, das klimabedingte Verluste und Schäden dokumentieren sollte. Ein Bündnis großer Exporteure und die Trump-Administration übten massiven Druck aus, woraufhin Vanuatu die Idee als große Konzession fallen ließ. Das Konzept jedoch bleibt im Raum, denn eine solche Dokumentation gilt als notwendige Vorstufe für spätere Wiedergutmachungsverfahren.
Als Antwort auf die Blockade in etablierten Foren formiert sich unterdessen eine „Koalition der Willigen“. Auf einer ersten Konferenz in Santa Marta, Kolumbien, trafen sich 57 Staaten – explizit außerhalb der UN-Klimarahmenkonvention und ohne China, Russland, die USA und Indien. Die Initiative repräsentiert etwa ein Drittel der Weltwirtschaft und will mit Arbeitssträngen zu nationalen Ausstiegsfahrplänen, Angebotssteuerung und Finanzsystemreformen vorangehen. Die Autoren sehen darin eine bedeutende Innovation: Wo konsensbasierter Multilateralismus stockt, schließen sich voranschreitende Staaten zusammen – ein Modell, das aus dem internationalen Wirtschaftsrecht bekannt ist.
Ob dies zu einer heilsamen Pluralität oder einer Schwächung der UN-Institutionen führt, bleibt offen. Das Risiko: Das Konsensforum wird ausgehöhlt. Die Chance: Die Koalition demonstriert die Machbarkeit des Ausstiegs und erzeugt über Handels-, Finanz- und Reputationsdruck Sogwirkung. Insgesamt fassen die Wissenschaftler die aktuelle Phase des Klimarechts mit drei Begriffen zusammen: Courage, Contributions und Compliance – Mut von Vorreitern wie Vanuatu, Beiträge von Koalitionen der Willigen und die schrittweise, juristisch gestützte Durchsetzung von Regeln.
Einordnung
Das Gespräch bietet eine dichte und kenntnisreiche Innensicht, verfasst von Wissenschaftler:innen, die selbst Teil der akademischen „Bewegung“ um das ICJ-Gutachten sind und es als Vindikation ihrer jahrelangen Arbeit am Recht der nachhaltigen Entwicklung begreifen. Diese Nähe ist Stärke und Schwäche zugleich: Detailtiefe und strategisches Denken werden privilegiert, die Perspektive externer Kritiker:innen oder Skeptiker:innen des gerichtszentrierten Ansatzes bleibt jedoch völlig ausgeblendet. Der implizite Glaube an die „Akkumulation“ rechtlicher Normen als quasi-automatischen Treiber politischen Wandels ist eine zentrale, unausgesprochene Annahme. Dass starke Gerichtsurteile mächtige Akteure wie die USA oder fossile Exporteure tatsächlich disziplinieren können, wird wenig hinterfragt, sondern vielmehr beschworen. Die hier eingenommene Position ist die einer liberal-progressiven Völkerrechtselite, deren Agenda die rechtliche Einhegung der Klimakrise ist; eine grundsätzliche Macht- oder Systemkritik findet nicht statt. Die Normalisierung von „Koalitionen der Willigen“ als Antwort auf demokratische Blockaden im globalen Süden und Norden bleibt unkritisch stehen.
Die Argumentationsstruktur ist überzeugend, wo sie konkrete Rechtswirkungen beschreibt, aber prophetisch, wo sie zukünftigen Gehorsam prognostiziert. Die detaillierte Darstellung des Widerstands gegen das Schadensregister liest sich aufschlussreicher als die zuversichtliche Schlussfolgerung. Der Text ist essenziell für alle, die das Zusammenspiel von Gerichten, Diplomatie und parallelen Staatenbündnissen in der Klimapolitik verstehen wollen. Eine uneingeschränkte Leseempfehlung gilt für Fachleute, doch das optimistische Narrativ der langsamen, aber sicheren rechtlichen Überwältigung sollte mit Vorsicht genossen werden.