Am 7. August tritt Kolumbiens designierter Präsident Abelardo de la Espriella sein Amt inmitten einer turbulenten politischen Übergangsphase an. Der scheidende Präsident Gustavo Petro erkennt das Wahlergebnis nicht an und spricht von Wahlbetrug, während vor dem Staatsrat bereits eine Klage auf Annullierung der Wahl anhängig ist. In dieser ohnehin aufgeheizten Atmosphäre wirft der Autor des Newsletters, der auf dem renommierten Verfassungsblog erscheint, eine fundamentale verfassungsrechtliche Frage auf: Darf eine Person das Präsidentenamt bekleiden, die zuvor einen formellen Treueeid auf eine andere souveräne Macht – namentlich die Vereinigten Staaten – geleistet hat?
De la Espriella besitzt drei Staatsbürgerschaften: die kolumbianische durch Geburt, die italienische durch Abstammung und die US-amerikanische durch Einbürgerung, die er 2023 öffentlichkeitswirksam erlangte. Während doppelte Staatsbürgerschaft nach kolumbianischem Recht grundsätzlich kein Hindernis für eine Präsidentschaftskandidatur darstellt, konzentriert sich die juristische Argumentation des Autors auf eine spezifische Unterscheidung zwischen „inhabilidad“ (Unwählbarkeit) und „incompatibilidad“ (Unvereinbarkeit). Die Wahlbehörden und Gerichte hätten zwar korrekt festgestellt, dass keine formale Unwählbarkeit vorliege, da die Verfassung in Artikel 191 lediglich vorschreibt, der Präsident müsse gebürtiger Kolumbianer, volljährig und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Frage der Unvereinbarkeit sei damit jedoch nicht beantwortet.
Der Kern des Problems liegt im Einbürgerungseid gegenüber den USA. Dieser verlangt vom Antragsteller, feierlich zu erklären, dass er „absolut und vollständig auf jede Treue und Loyalität gegenüber jeglichem ausländischen Fürsten, Potentaten, Staat oder Souveränität“ verzichte und „für die Vereinigten Staaten zu den Waffen greifen werde, wenn das Gesetz es verlangt“. Diese feierliche Erklärung, so argumentiert der Autor, stehe in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zu den Artikeln 3, 4, 189 und 192 der kolumbianischen Verfassung, die den Präsidenten als obersten Befehlshaber der Streitkräfte und Leiter der internationalen Beziehungen definieren und ihn auf die ausschließliche Souveränität des kolumbianischen Volkes verpflichten. Der Präsident vereine in seiner Person die Souveränität der Nation und müsse dieser ungeteilt verantwortlich sein.
Die praktische Relevanz dieses juristischen Problems zeigt sich an einer langjährigen politischen Konvention: Kolumbianische Außenminister, die direkte Verhandlungen mit den USA führten, gaben ihre US-Staatsbürgerschaft regelmäßig auf – so etwa Carolina Barco und Luis Gilberto Murillo. Diese informelle Regel existiert jedoch nur für Ministerposten, nicht für das Präsidentenamt selbst, das durch die Verfassung explizit vor zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen geschützt wird. Genau hier sieht der Autor eine gefährliche Schutzlücke: Die Verfassung schütze das höchste Amt vor gesetzlichen Loyalitätstests, während sie gleichzeitig keine eigenen Mechanismen bereithalte, um die Frage ungeteilter Loyalität zu klären.
Das kolumbianische Verfassungsgericht, das aufgrund seiner Methode der systemischen Verfassungsinterpretation prädestiniert wäre, diese Frage zu entscheiden, hat keinen direkten Zugriff auf den Fall. Es verhandelt weder Wahlanfechtungen, noch verfügt es über ein abstraktes Normenkontrollverfahren, wenn kein Gesetz zur Überprüfung ansteht. Die Angelegenheit liegt nun beim Wahlrichter im Staatsrat, der jedoch an einen geschlossenen Katalog von Annullierungsgründen gebunden ist, der den besonderen Treuekonflikt nicht erfasst. Diese institutionelle Konstellation, so mahnt der Autor, führe dazu, dass das Schweigen der Verfassung zunehmend wie eine Antwort wirke – auf eine Frage, die der verfassungsgebende Souverän nie bewusst entschieden habe.
Ein vergleichender Blick auf die Region verdeutlicht das Spektrum möglicher Regelungen: Während Venezuelas Verfassung in Artikel 227 unmissverständlich vorschreibt, der Präsident dürfe keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, verzichtet Ecuador auf eine solche Klausel. Präsident Daniel Noboa, in Miami geboren und US-Bürger, amtierte ohne vergleichbare verfassungsrechtliche Debatte. Kolumbien driftet nach Einschätzung des Autors in Richtung des ecuadorianischen Modells – ohne dass dies jemals bewusst entschieden worden wäre.
Einordnung
Der Newsletter präsentiert ein hochgradig technisches, jedoch eminent politisches verfassungsrechtliches Problem mit juristischer Präzision und argumentativer Stringenz. Die Stärke des Textes liegt in seiner dogmatischen Sauberkeit: Der Autor trennt klar zwischen positivem Wahlrecht und verfassungssystematischer Interpretation, würdigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen differenziert und vermeidet simple politische Wertungen. Die Argumentation bewegt sich auf dem methodischen Terrain, das das kolumbianische Verfassungsgericht selbst beansprucht – die Verfassung als systematisches Ganzes zu lesen, nicht als Ansammlung isolierter Einzelnormen.
Kritisch anzumerken ist jedoch das im Text unausgesprochen bleibende, aber tragende normative Fundament: die Vorstellung von Nationalstaatlichkeit als exklusiver, nahezu sakraler Treuebeziehung zwischen Individuum und Staat. Diese Konzeption, die im Eid der Einbürgerung ebenso mitschwingt wie in der Forderung nach „ungeteilter Loyalität“ des kolumbianischen Präsidenten, setzt implizit voraus, dass multiple staatsbürgerliche Bindungen für höchste Staatsämter grundsätzlich problematisch seien. Ausgeblendet bleibt die Perspektive, dass moderne, vernetzte Demokratien durchaus von transnationalen Biografien ihrer Spitzenpolitiker:innen profitieren könnten und dass Loyalität gegenüber mehreren Verfassungsordnungen kein Nullsummenspiel darstellen muss. Die demokratische Legitimation des gewählten Präsidenten, dessen Staatsbürgerschaftsstatus im Wahlkampf bekannt war und von der Wählerschaft akzeptiert wurde, findet kaum Beachtung.
Die Analyse ist für Leser:innen mit verfassungsrechtlichem Interesse und politikwissenschaftlichem Hintergrund äußerst lesenswert. Sie beleuchtet exemplarisch, wie unbedachte Verfassungslücken in politischen Krisenmomenten zum lackmustest für die Resilienz demokratischer Institutionen werden können. Eine Lesewarnung gilt für diejenigen, die eine politische Einordnung der Ereignisse erwarten: Der Text bietet Rechtsdogmatik, keine politische Analyse – und transportiert dennoch durch seine Problemstellung ein konservativ-souveränitätistisches Staatsverständnis, das selten explizit gemacht wird.