Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragt in der Kleinen Anfrage (21/6816) die Neubewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) für den geplanten vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau. Trotz massiv gestiegener Baukosten und öffentlicher Kritik bleibt das NKV nahezu unverändert, obwohl das Vorhaben im Fokus des Bundsverkehrswegeplans (BVWP) für den Zeitraum 2025–2029 steht. Konkret wird die Methodik der NKV-Berechnung kritisch beleuchtet: Welche Nutzen- und Kostenkomponenten wurden angepasst? Welche Barwerte liegen zugrunde? Gibt es Abweichungen bei anderen rheinland-pfälzischen Projekten? Zusätzlich wird nach dem Elektrofahrzeug-Anteil in der Berechnung und den zugrundeliegenden Planungsdauern gefragt. Hintergrund ist ein Gutachten im Auftrag des BUND, das methodische Zweifel an der Aktualität der Kosten- und Wertansätze aufwirft.
Einordnung
Die Anfrage der Grünen zielt darauf ab, die Transparenz der NKV-Berechnung zu hinterfragen, insbesondere vor dem Hintergrund explodierender Baukosten. Möglicherweise könnte die Bundesregierung durch gezielte Anpassungen von Bewertungskomponenten – etwa die Ausblendung realer Kostensteigerungen oder die Wahl eines unplausiblen Zeithorizonts – den Ausbau trotz wirtschaftlicher Ineffizienz im BVWP halten. Kritisch könnte sein, ob die Neubewertung tatsächlich den methodischen Fortschritten des BVWP 2030 entspricht oder ob hier strategische Interessen (z. B. Autobahnausbau-Dogma) über sachliche Kosten-Nutzen-Abwägungen dominieren. Die Frage nach dem Elektrofahrzeug-Anteil deutet zudem auf einen möglichen Widerspruch hin: Soll die Verkehrswende vorangetrieben werden, wäre ein hoher E-Mobilitäts-Anteil plausibel – doch dieser steht im Konflikt mit dem Fokus auf zusätzlichen Fahrstreifen. Die Antwort der Bundesregierung könnte Aufklärung über die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen liefern – oder aber gezielte Verschleierung betreiben.