Das Altpapier: Kolumne: Das Altpapier am 30. März 2026 – Kommt ein Witz zum Gericht. Keine Pointe.
Eine kritische Analyse des MDR-Newsletters zur juristischen Verfolgung von El Hotzo, die das Spannungsfeld zwischen Satirefreiheit und digitaler Hassrede beleuchtet.
Das Altpapier
12 min readDer Newsletter "Das Altpapier" des Mitteldeutschen Rundfunks, verfasst von Ben Kutz, befasst sich am 30. März 2026 mit dem erneuten Freispruch des Satirikers Sebastian Hotz. Kutz thematisiert den juristischen Nachgang eines Beitrags, den El Hotzo nach dem versuchten Attentat auf Donald Trump im Sommer 2024 auf X veröffentlichte. Darin habe der Satiriker dem Politiker indirekt den Tod gewünscht. Kutz verzichtet auf die Reproduktion des Zitats und verweist auf Hotz, der anmerkte, sein Witz werde nicht besser, "je öfter man ihn ausgedruckt sieht". Im Zentrum steht die Verwunderung über die Beharrlichkeit der Justiz.
Obwohl früh auf die Satirefreiheit verwiesen worden sei, habe die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Es sei argumentiert worden, die Äußerungen seien mit Hetze verbunden gewesen. Kutz stützt sich auf Berichte von dpa, SZ und Spiegel. Er zitiert Hotz, der davor warnte, Satiriker:innen müssten fortan fürchten, "dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte". Laut Spiegel urteilte der Senat, Hotz habe lediglich Trumps Sprachduktus imitiert, was den öffentlichen Frieden rechtlich nicht störe.
## Einordnung
Der Kommentar reiht sich in den liberalen Diskurs um die Grenzen der Kunstfreiheit ein. Kutz beleuchtet den Vorfall stark aus der Perspektive des Angeklagten, während die Revision der Staatsanwaltschaft vor allem als bedenkliches Hindernis für die Meinungsäußerung geframt wird. Eine unausgesprochene Annahme des Textes ist dabei, dass allein die juristische Überprüfung von grenzwertigen Witzen bereits einen demokratischen Schaden anrichte. Kutz fragt rhetorisch, ob durch die fortgesetzte Anklage nicht ein Exempel statuiert werden sollte, ohne dies weiter zu belegen. Er rahmt das rechtsstaatliche Vorgehen als Verfolgungseifer, was ein Narrativ der staatlichen Übergriffigkeit gegenüber Kulturschaffenden stärkt.
Gesellschaftlich berührt der Text die essenzielle Debatte, wie wehrhaft Demokratien gegenüber digitaler Hassrede sein müssen und wo die Beschneidung von Satire beginnt. Der Newsletter ist für medienpolitisch interessierte Leser:innen absolut empfehlenswert. Er liefert eine pointierte, wenn auch bewusst einseitig solidarische Einordnung eines viel beachteten Präzedenzfalls für die digitale Zivilgesellschaft.