Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hinterfragt in ihrer Kleinen Anfrage vom 8. April 2026 die Diversitätsstrategie der Bundesregierung, die mehr Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung fördern soll. Als Beleg für mögliche Gefahren führt sie einen Berliner Fall an, bei dem Quotenregelungen zu verfassungswidriger Benachteiligung deutschstämmiger Bewerber führten. Die Anfrage umfasst 20 detaillierte Fragen zur aktuellen Personalstruktur, Anwendungspraxis der Strategie und möglichen Diskriminierungsrisiken. Dabei wird kritisiert, dass „Vielfaltskompetenz“ als unpräzises Kriterium für Einstellungen und Beförderungen diene und Drittstaatenangehörige aufgrund gesetzlicher Hürden nicht die Bezugsgröße für demografische Quoten bilden könnten.
Einordnung
Die Anfrage folgt dem typischen Muster der AfD, sachliche Diversitätsbemühungen als systematische Benachteiligung Deutscher darzustellen. Möglicherweise zielt sie darauf ab, die Gleichbehandlungspolitik als willkürlich und verfassungswidrig zu brandmarken, um eine rechtspopulistische Erzählung von „Umverteilung“ und „Mehrheitsgesellschaft unter Druck“ zu bedienen. Die Fokussierung auf Berlin als Negativbeispiel könnte eine selektive Wahrnehmung suggerieren, obwohl ähnliche Praktiken in Bundesbehörden gänzlich unbewiesen bleiben. Fragwürdig erscheint die Annahme, Diversität führe automatisch zu Quotenregelungen – ein Dogma, das die Strategie selbst nicht explizit vorsieht. Die Fragen nach Schulungen und empirischen Belegen für Diskriminierung im öffentlichen Dienst könnten jedoch demokratische Transparenz einfordern, sofern nicht von pauschaler Hetze überlagert.