In diesem Kommentar-Podcast setzt sich der Sprecher Herbert Auringer mit der unterschiedlichen juristischen und medialen Behandlung von Femiziden auseinander. Ausgangspunkt ist ein Artikel der Berliner Rechtsprofessorin Ulrike Lemke, die dem deutschen Bundesgerichtshof und anderen Gerichten vorwerfe, bei Tötungen von Frauen durch ihre (Ex-)Partner mit zweierlei Maß zu messen. Die grundlegende Annahme im Podcast: Während bei weißen, nicht-migrantischen Tätern oft eine nachvollziehbare emotionale Ausnahmesituation konstruiert werde, würden ähnliche Taten von Männern mit – vereinfacht gesagt – muslimischem oder kurdischem Hintergrund als Ausdruck einer archaisch-patriarchalen, „fremden" Kultur bewertet und entsprechend härter bestraft.
Zentrale Punkte
- Zweierlei Maß bei der Ehre Die Rechtsprechung deute die Tatmotive bei nicht-migrantischen Tätern oft als verständliche „Kränkung" oder emotionale Überforderung, während sie bei als „fremd" markierten Tätern ein verachtenswertes patriarchales Besitzdenken sehe – und damit einen niedrigen Beweggrund, der die Verurteilung als Mord erst ermögliche.
- Konstruktion des „bodenständigen Ehrenmords" In einem aktuellen österreichischen Mordfall versuche der Anwalt des Täters, das Konzept des Ehrenmords für einen Einheimischen nutzbar zu machen. Das Argument der tiefen Kränkung durch sexuelle Zurückweisung solle als allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung anerkannt werden, um ein milderes Strafmaß zu erreichen.
Einordnung
Der Podcast liefert eine detailreiche und polemisch zugespitzte Diskursanalyse. Die Stärke liegt darin, die Widersprüche in der juristischen Argumentation und der medialen Berichterstattung offenzulegen. Indem die Fälle direkt nebeneinandergestellt und die Argumentationsmuster der Verteidigung zitiert werden, wird die implizite Logik einer kulturalisierenden Rechtsprechung greifbar gemacht. Der Sprecher arbeitet sich nicht an den Taten selbst ab, sondern an der Frage, wie über sie gesprochen wird und welche gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen dabei zum Vorschein kommen.
Kritisch bleibt anzumerken, dass das Format eines monologischen Kommentars notwendig einseitig ist. Die Analyse stützt sich auf eine einzige rechtswissenschaftliche Quelle und die eigene Lesart von Medienberichten; andere juristische Perspektiven oder eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem komplexen Konzept der „allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" fehlen. Der Podcast setzt Muster gekonnt in Szene, liefert aber keine systematische Analyse des Problems oder gar Lösungsansätze – was jedoch auch nicht sein erklärtes Ziel ist. Für eine vertiefte Einordnung ist zudem relevant, dass der Sprecher selbst politisch eindeutig verortet ist und die Analyse aus einer linken Perspektive erfolgt.
Hörempfehlung: Lohnt sich für alle, die eine pointierte und kritische Perspektive auf Doppelmoral in der Rechtsprechung und medialen Berichterstattung zu Femiziden suchen.
Sprecher:innen
- Herbert Auringer – Kommentator und Vorleser des Podcasts