Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke fragt in einer Kleinen Anfrage nach der wissenschaftlichen und rechtlichen Notwendigkeit, psychische Erkrankungen – insbesondere Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) und arbeitsbedingte Depressionen – in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Dazu verweist sie auf ein arbeitswissenschaftliches Gutachten im Auftrag des DGB und der IG Metall, Gerichtsurteile des Bundessozialgerichts (BSG), internationale Vorgaben (ILO) und eine Entschließung des Europäischen Parlaments. Konkrete Fragen betreffen unter anderem die Anzahl gemeldeter und anerkannter Fälle, Anerkennungsquoten, Beratungen im ÄSVB, Datenlücken, Zeitpläne für die Aufnahme sowie volkswirtschaftliche Folgekosten durch unbehandelte Fälle.

Einordnung

Die Anfrage zielt darauf ab, politischen Handlungsdruck für die Anerkennung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten zu erzeugen. Sie nutzt sachliche Belege – wie BSG-Urteile, Gutachten und internationale Vorgaben – und kombiniert sie mit konkreten statistischen und verfahrensbezogenen Nachfragen. Dabei könnte der implizite Vorwurf sein, dass die Bundesregierung trotz wissenschaftlicher Evidenz und rechtlicher Klarstellungen (z. B. durch das BSG) zu langsam handelt. Die Aufzählung hochbelasteter Berufsgruppen dient dem Framing, dass es sich um ein dringendes, aber politisch vernachlässigtes Problem handelt. Ob die Datenlage tatsächlich so große Lücken aufweist, wie suggeriert, oder ob die Bundesregierung bereits Schritte eingeleitet hat, bleibt offen und soll durch die Antwort überprüft werden.