Zusammenfassung

Die Fraktion der AfD fragt in ihrer Kleinen Anfrage nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der deutschen Justiz. Besonders im Fokus steht die Beobachtung des Bundessozialgerichts, wonach vermehrt KI-generierte Anträge ohne Anwaltsbeteiligung eingereicht werden – vor allem aufgrund des Fachkräftemangels in Sozialrecht. Die AfD erkundigt sich nach Zahlen zu KI-Anträgen in allen Gerichtsbarkeiten, nach konkreten KI-Anwendungsbereichen in der Justiz sowie nach rechtlichen Rahmenbedingungen für Transparenz und Risikominimierung. Zudem werden Qualifikationsmaßnahmen für Justizbedienstete im Umgang mit KI angesprochen und mögliche gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung thematisiert. Datenschutz- und haftungsrechtliche Fragen finden ebenfalls Berücksichtigung.

Einordnung

Der Vorstoß der AfD könnte als Versuch gewertet werden, bestehende Herausforderungen der Justiz – namentlich den Mangel an Fachanwälten – mit der KI-Problematik zu verknüpfen, um damit mögliche Deregulierungstendenzen oder technokratische Lösungen im Justizsystem zu hinterfragen. Die Fragen nach Standardisierung und Transparenz in KI-gestützten Verfahren deuten darauf hin, dass die AfD die Risiken der Digitalisierung betont und wohl prüft, ob der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen muss. Gleichzeitig fällt auf, dass die Fraktion trotz der Thematisierung von KI-generierten Anträgen selbst keine konkreten Lösungsvorschläge einbringt, sondern vor allem auf die Darstellung von Defiziten abzielt. Dies könnte als Teil einer übergeordneten Strategie interpretiert werden, die Bewertung digitaler Transformation im Justizwesen primär unter dem Aspekt möglicher Kontrollverluste oder staatlicher Steuerungsgrenzen zu diskutieren. Die AfD nutzt damit einen aktuell relevanten Diskurs über KI in der Justiz, um zentrale rechtstaatliche Fragen aufzuwerfen, ohne ihre eigene Haltung zur Digitalisierung transparent zu machen.