Die Bundes- und Landesdatenschützer:innen halten die geplanten Polizei-Gesetze für den Einsatz der US-Software Palantir für verfassungswidrig. In einer Entschließung verlangen sie strengere Grenzen für automatisierte Datenanalysen und kritisieren, dass bisherige Regelungen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 2023) ignorieren. Bayern, Hessen, NRW und bald auch Baden-Württemberg lassen bereits mit Palantir Millionendatensätze durchsuchen – 39 Millionen allein in Bayern. Die Betroffenen sind längst nicht nur Tatverdächtige, sondern auch Zeug:innen, Geschädigte oder einfache Nutzer:innen des Polizeinotrufs. Die Datenschützer:innen warnen vor Diskriminierung, weil polizeiliche Dateien neben „Phänotyp“ und „äußerer Erscheinung“ sogar Religionszugehörigkeit oder Sprachen speichern dürfen. Sie fordern Open-Source-Alternativen und digitale Souveränität, weil Palantirs proprietäres System Anbieter-Lock-in erzeuge und über den US CLOUD Act US-Behörden Zugriff auf in Deutschland ges