Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt in 45 Unterpunkten nach der Begründung der Bundesregierung für EU-Sanktionen gegen 15 namentlich genannte deutsche und russische Personen (u. a. Experten, Journalisten). Im Fokus stehen Vorwürfe der Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit, der fehlenden Rechtsstaatlichkeit des EU-Sanktionsverfahrens sowie der Intransparenz bei der Listenaufstellung. Die Anfrage thematisiert zudem mögliche russische Gegenmaßnahmen gegen westliche Experten, die Finanzierung russischer Oppositionsgruppen durch Deutschland sowie die Rolle von NGOs und ukrainischen Stellen bei den Vorschlägen. Explizit angesprochen werden individuelle Fälle wie der des ehemaligen Schweizer Offiziers Baud, dessen angebliche „Fehlinformationen“ analysiert werden, oder der deutschen Journalistin Panchenko, deren Kritik an der ukrainischen Regierung als vermeintliche „russische Propaganda“ sanktioniert wurde.
Einordnung
Die AfD nutzt das Format der Kleinen Anfrage, um das EU-Sanktionsregime grundlegend infrage zu stellen – nicht als sachpolitische Kritik, sondern als systematischen Angriff auf die Rechtmäßigkeit von Sanktionen gegen abweichende Meinungen. Durch die Flut an Fragen (45 Unterpunkte) wird der Eindruck erweckt, das Sanktionensystem sei willkürlich, intransparent und widersprüchlich. Besonders auffällig sind die Querverbindungen zu Narrativen russischer Staatsmedien (z. B. „NATO-Verantwortung für den Ukraine-Krieg“) und die relativierende Darstellung russischer Expertenmeinungen als „legitime Standpunkte“. Die Frage nach der Finanzierung der Anti-Corruption Foundation und des Free Russia Forums durch Deutschland könnte darauf abzielen, die Opposition gegen die russische Regierung als „ausländisch gesteuert“ zu diskreditieren – ein klassisches Muster rechtspopulistischer und prorussischer Argumentation.
Die AfD stellt dabei selektiv Vorwürfe der Zensur in den Raum, während sie selbst systematisch gegen medial unliebsame Positionen vorgeht. Der Vorwurf mangelnder Rechtsstaatlichkeit in den EU-Sanktionen ignoriert dabei, dass diese sich auf völkerrechtliche Verträge (Art. 41 UN-Charta) stützen – eine Lücke, die vermutlich bewusst gelassen wird. Die Frage nach KI-Nutzung im Auswärtigen Amt wirkt wie ein nachträglicher Einfall, um den Eindruck technokratischer Überwachung zu verstärken.