Der Beitrag, erschienen im Verfassungsblog unter der Rubrik „On Matters Constitutional“, argumentiert, dass der geplante Digital Fairness Act der EU für Kinder nicht als Verbraucher:innenschutz greifen kann. Die Autorin – deren Name nicht genannt wird, die aber aus einer konstitutionellen Rechtstradition argumentiert – zeigt auf, dass digitale Plattformen mit endlosem Scrollen, Autoplay und Belohnungsschleifen die sich entwickelnden kognitiven Fähigkeiten von Kindern nicht bloß stören, sondern formen. Herkömmliche Einwilligungsmodelle, so die Kernthese, scheitern, weil der Schaden genau jene Urteilsfähigkeit betrifft, auf der eine Zustimmung beruht.
Der Text schlägt keine neuen Rechte vor, sondern eine juristische Methode: die „Spezifikation“ einer vierten Schutzdimension der persönlichen Integrität. Das europäische Recht habe bereits drei Integritätsschichten – körperliche, moralische und psychische – aus bestehenden Grundrechten abgeleitet, nicht erfunden. Anhand deutscher, französischer und Straßburger Traditionen wird belegt, wie Gerichte in den letzten fünf Jahrzehnten bei neuen Machtkonstellationen (von der Volkszählung bis zur Onlinedurchsuchung) die Persönlichkeitsrechte jeweils konkretisiert haben. Die Lücke heute: Die Aufmerksamkeitsarchitekturen erreichen den „formbaren“ Menschen, dessen Konzentrationsfähigkeit erst im Entstehen ist. Bensaid schütze die psychische Gesundheit als Zustand, nicht den Prozess ihrer Bildung. Selbst eine datenschutzkonforme Plattform könne ein Kind in eine Aufmerksamkeitsfalle locken.
Zwei direkte Zitate verdeutlichen den Kern. Zur Definition der neuen Schicht: „Aufmerksamkeits-Integrität ist die Garantie für das sich entwickelnde Subjekt, dass die Fähigkeiten der Aufmerksamkeit, des Urteilsvermögens und der Überlegung … nicht der Optimierung durch Betreiber ausgeliefert werden, deren Interessen von den ihren abweichen.“ Und zum strukturellen Argument: „Die strukturelle Analogie liegt nicht bei früheren digitalen Regulierungen, sondern beim Verbot der Kinderarbeit im 19. Jahrhundert. … Dieselbe Logik gilt mit noch größerer Kraft für die architektonische Formung kognitiver Fähigkeiten.“
Empirisch stützt sich der Text auf den Benyamina-Mouton-Bericht für Frankreich sowie einen OECD-Bericht von Mai 2025, der einen sozialen Gradienten belegt: Kinder aus einkommensschwächeren Familien sind den Mechanismen stärker ausgesetzt. Rechtspolitisch verweist sie auf den britischen Age Appropriate Design Code, eine US-Gerichtsentscheidung gegen KI-Ausgaben und die Untersuchung zum Tod der 14-jährigen Molly Russell, bei der Algorithmen als mitursächlich galten. Das legislative Fenster sieht die Autorin in der bevorstehenden DFA-Gesetzgebung zwischen 2026 und 2028, die sie als historische Chance beschreibt, die „konstitutionelle Grammatik des europäischen Internets“ für eine Generation festzulegen.
Einordnung
Der Beitrag operiert konsequent im Rahmen einer europäischen Verfassungsdogmatik, die Grundrechtskonkretisierung als fortschreitende richterliche Arbeit versteht. Ausgeblendet bleibt die Perspektive der Plattformbetreiber:innen, deren Geschäftsmodelle als per se kindeswohlgefährdend erscheinen, ohne zu fragen, ob nicht auch konstruktive Architekturen denkbar sind. Ebenso fehlt die Stimme der Kinder selbst, deren wachsende Medienkompetenz unter dem Paternalismus-Vorwurf verloren gehen könnte. Die Analogie zur Kinderarbeit ist rhetorisch wirkmächtig, überspringt aber die Frage, ob Eingriffe in die Kognitionsentwicklung tatsächlich mit physischer Ausbeutung gleichgesetzt werden können.
Unausgesprochen bleibt die Annahme, ein Gesetz könne „Aufmerksamkeitsintegrität“ trennscharf definieren und vollziehen, ohne in die Meinungsfreiheit oder elterliche Erziehung einzugreifen. Der Text ist ein hochspezialisierter Appell an die rechtswissenschaftliche Community, die DFA-Verhandlungen zu nutzen. Für alle, die sich mit digitaler Grundrechtsdogmatik, Kinderrechten im Netz und den Grenzen des Einwilligungsparadigmas befassen, ist er eine herausfordernde, aber lohnende Lektüre. Wer praktische Regulierungsvorschläge oder eine Abwägung mit wirtschaftlichen Interessen erwartet, wird dagegen enttäuscht.