Der Beitrag beleuchtet die kulturellen Folgen des EuGH-Urteils C‑769/22, mit dem die ungarische Regelung verworfen wurde, die Darstellungen von Homosexualität oder Geschlechtsangleichung als jugendgefährdend einstufte. Die/der ungenannte Autor:in des Verfassungsblogs „On Matters Constitutional“ arbeitet drei kulturelle Implikationen heraus: die normative Wirkung des EU-Rechts auf kulturelle Inhalte, den Umgang mit widerstreitenden kulturellen Werten innerhalb der europäischen Gesellschaft und die Kluft zwischen der Rechtsprechung und dem Alltag der Betroffenen.
Zunächst wird gezeigt, wie das Urteil die inhaltliche Regulierung audiovisueller Medien an die EU-Grundrechte bindet. Die ungarischen Bestimmungen verstießen gegen das Diskriminierungsverbot der Charta, weil sie „in einer Gesellschaft, in der Pluralismus herrscht“ eine stigmatisierende Wirkung entfalten. Damit setze das Gericht einen normativen Standard, der kulturelle Inhalte nicht dem Belieben der Mitgliedstaaten überlässt, sondern EU-Recht als Schutzschild gegen Ausgrenzung und Desinformation positioniert.
Die zweite Überlegung gilt dem Konflikt zwischen nationalen kulturellen Prägungen und gemeinsamen europäischen Werten. Zwar erkenne der EuGH an, dass moralische und kulturelle Unterschiede verschiedene regulatorische Entscheidungen bedingen. Eine Abwägung, wie sie in früheren Verfahren zu nationaler Identität oder kultureller Vielfalt erfolgte, bleibe hier jedoch aus. Grund sei die Schwere der Grundrechtsverstöße, die keinen Raum für einen Kompromiss ließen. Die Grenze der kulturellen Vielfalt werde durch die Werte des Artikels 2 EUV gezogen – eine klare rote Linie, die das Urteil mit der Aussage unterstreicht, die Maßnahmen seien „unvereinbar mit der Identität der Union als einer gemeinsamen Rechtsordnung einer pluralistischen Gesellschaft“.
Die dritte Reflexionsebene betrifft eine fundamentale Leerstelle: Während das Urteil Rechte schützt, blendet es die konkreten kulturellen Praktiken und die systemische Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten fast vollständig aus. Die Lebensrealität der Betroffenen, ihre Alltagserfahrungen und die Bedeutung sichtbarer Repräsentation in den Medien finden keinen Eingang in die rechtliche Argumentation. Dadurch entstehe eine Schieflage zwischen einem EU-Recht, das Rechte abstrakt sichert, und einer Gesellschaft, in der Ungleichheit täglich praktiziert wird. Das Recht bleibe in seinen prozessualen Grenzen gefangen, während die zugrundeliegenden kulturellen Konflikte unbearbeitet fortbestehen.
Einordnung
Die Analyse überzeugt durch ihre differenzierte Sicht auf das Verhältnis von Recht und Kultur. Sie macht sichtbar, dass selbst ein fortschrittliches Urteil Gefahr läuft, die Stimmen jener zu überhören, deren Schutz es bezweckt. Allerdings verkennt der Text teilweise, dass ein Vertragsverletzungsverfahren kaum der geeignete Rahmen ist, um gesellschaftliche Aushandlungsprozesse detailreich abzubilden. Die implizite Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung kultureller Praktiken ist legitim, setzt aber andere verfahrensrechtliche Instrumente voraus. Zudem wird die Perspektive ungarischer Akteur:innen, die diese Gesetze mittragen, nur als Gegenposition referiert, nicht aber in ihrer inneren Logik erschlossen. Der Newsletter empfiehlt sich für Leser:innen, die über das bloße Urteil hinausdenken und verstehen wollen, wie europäisches Recht einerseits emanzipatorisch wirkt, andererseits an den alltäglichen Widersprüchen der Gesellschaft vorbeigeht – und warum beides zusammengedacht werden muss.