Vor der Landtagswahl im September 2026 hat sich Radio Corax mit den Migrationsrechtlern Niklas K. und Lucas B. unterhalten. Beide sind Dozenten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und haben in einem Gutachten 56 migrationspolitische Forderungen der AfD Sachsen-Anhalt geprüft. Im Gespräch machen sie deutlich, dass ein Großteil der Forderungen nicht auf Landesebene umgesetzt werden könne oder schlicht gegen geltendes Recht verstoße. Die Diskussion kreist dabei um die Frage, was eigentlich umsetzbar bedeutet: Legalität oder die politische Praxis, die sich über Gerichtsurteile hinwegsetzt.
Zentrale Punkte
- Rechtmäßig vs. rechtswidrig umsetzbar Die Juristen unterscheiden zwischen rechtlich zulässigen Maßnahmen und rechtswidrigen, die aber trotzdem Verwaltungspraxis werden könnten. So sei der Bau von 300 Abschiebehaftplätzen prinzipiell möglich, aber extrem teuer – dagegen wäre die Nutzung regulärer Gefängnisse dafür europarechtswidrig.
- Menschenrechte als unverrückbare Grenze Das Migrationsrecht werde durch absolute Menschenrechte begrenzt. Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan seien unzulässig, wenn dort eine unmenschliche Behandlung drohe – ganz gleich, wie groß der politische Wille sei. Wer es mit Menschenrechten ernst nehme, müsse das akzeptieren.
Einordnung
Das Gespräch leistet eine präzise juristische Einordnung des AfD-Wahlprogramms und macht durch konkrete Beispiele verständlich, wo Vorhaben der Partei mit dem Grundgesetz oder EU-Recht kollidieren. Besonders wertvoll ist die Unterscheidung zwischen „rechtmäßig umsetzbar" und „rechtswidrig, aber machbar": Sie zeigt, dass Legalität allein kein Schutz ist, wenn staatliche Akteure bewusst gegen Recht verstoßen und Betroffene selten klagen. Die Sprecher werden dabei sehr konkret, etwa wenn sie beschreiben, wie in Sachsen-Anhalt bereits heute rechtswidrige Leistungsstreichungen für Geflüchtete praktiziert werden.
Die Perspektive der von diesen Maßnahmen unmittelbar Betroffenen bleibt jedoch abstrakt. Ihre konkreten Folgen – etwa das Leben auf der Straße nach Leistungsstreichungen – werden nur gestreift. Dies ist vermutlich der juristischen Herangehensweise geschuldet, begrenzt aber das Verständnis dafür, was diese Politik für Menschen bedeutet. Die Logik, dass juristische Schranken letztlich verlässlich schützen können, wird zudem von den eigenen Beispielen unterlaufen: Wenn Ministerien Staatsanwaltschaften direkt anweisen können oder Behörden offen rechtswidrig handeln, zeigt das, wie sehr es auf die politischen Akteur:innen ankommt – eine Erkenntnis, die in dem ruhigen, faktenorientierten Gespräch eher unterbelichtet bleibt. „Diese Scham nicht mehr existiert, eine offen rechtswidrige Politik zu betreiben", fasst einer der Experten die Lage zusammen und trifft damit etwas, das über reine Rechtsfragen hinausgeht.
Sprecher:innen
- Niklas K. – Dozent für Migrationsrecht an der MLU Halle-Wittenberg
- Lucas B. – Dozent für Migrationsrecht an der MLU Halle-Wittenberg