In Baden-Württemberg planen Grüne und CDU eine deutliche Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung. Der Koalitionsvertrag kündigt an, die „intelligente Videoüberwachung" nach Mannheimer Vorbild auf weitere Städte zu übertragen und mit einer Echtzeit-Gesichtserkennung zu koppeln. Martin Schwarzbeck von netzpolitik.org analysiert die Pläne und zeichnet das Bild eines Systems, das tief in Grundrechte eingreife und dessen praktischer Nutzen für die Polizeiarbeit nicht belegt sei.
Zentrale Punkte
- Kopplung von Verhaltens- und Gesichtserkennung Die Regierung wolle KI-Systeme, die automatisch Verhalten wie Rennen oder Taumeln erkennen, mit einer Echtzeit-Identifizierung von Gesichtern verbinden. Diese Kombination zweier grundrechtsintensiver Technologien sei deutschlandweit einmalig und werde trotz fehlender Erfolgsdaten als Pilotprojekt durchgesetzt.
- Räumliche Entgrenzung der Überwachung Eine neue Definition von „struktureller Kriminalitätsbelastung" solle es Kommunen erlauben, auch Orte ohne besonders hohe Kriminalität mit Kameras zu überwachen. Dies unterlaufe die bisherige Rechtslage und könne zu einer flächendeckenden Videoüberwachung führen, da die Hemmschwelle für Kommunen sinke, so der Experte.
Einordnung
Der Podcast liefert eine konzise und fachlich fundierte Einordnung eines komplexen innenpolitischen Vorhabens aus einer bürgerrechtlichen Perspektive. Der Interviewte untermauert seine Kritik mit konkreten Beispielen, etwa dem jahrelangen Testbetrieb in Mannheim ohne einen einzigen nachweisbaren Erfolgsfall. Zudem wird die hohe Fehleranfälligkeit von Gesichtserkennung anhand der Tests am Berliner Südkreuz verdeutlicht, wo trotz einer vermeintlich niedrigen Falsch-Positiv-Rate täglich Unbeteiligte verdächtigt wurden.
Die Analyse der Diskursstrategie zeigt, dass die Befürworter:innen mit unscharfen und technisch verbrämenden Begriffen wie „intelligent" arbeiten, um tiefgreifende Überwachungsinfrastruktur zu legitimieren. Auffällig ist, dass die im Koalitionsvertrag behauptete „Schonung der Grundrechte" durch KI im Interview radikal umgedeutet wird, wie das Zitat zeigt: „Da guckt ein Algorithmus, ob ich mich adig benehme und wenn ich mich nicht adig benehme, dann guckt er direkt, wer ich bin und was für Hobbys ich habe." Die vage Definition von „struktureller Kriminalitätsbelastung" offenbart das Ziel, rechtliche Hürden für flächendeckende Überwachung abzubauen, ohne dies offen zu benennen.
Hörempfehlung: Eine sehr lohnende, kritische Einordnung für alle, die verstehen wollen, wie mit schwarz-grüner Politik die Videoüberwachung des öffentlichen Raums gerade entgrenzt wird.
Sprecher:innen
- Speaker 1 – Moderation
- Martin Schwarzbeck – Redakteur bei netzpolitik.org, Experte für Überwachungstechnologien