Am 25. März 2026 verabschiedete die UN-Vollversammlung mit 123 Stimmen bei drei Gegenstimmen (USA, Israel, Argentinien) und 52 Enthaltungen (darunter EU-Staaten, UK, Australien) die Deklaration zum Sklavenhandel und zur rassistischen Versklavung von Afrikan:innen als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Der Newsletter „On Matters Constitutional“ dekonstruiert diese Resolution als radikale Intervention in die Zeitlichkeit des Völkerrechts. Er argumentiert, die Deklaration etabliere eine „Jurisprudenz der Gegenwart“, die Sklaverei nicht als abgeschlossene Geschichte, sondern als fortwirkende strukturelle Gewalt begreift. Durch die rechtliche Kodifizierung von Rasse als Prinzip der Ausbeutung habe das Sklavensystem eine bis heute wirkende globale Infrastruktur geschaffen, die Menschen zu vererblichem Eigentum machte und Reproduktion als Akkumulationsmechanismus reorganisierte. Das afrikanische Prinzip „Ein Verbrechen verwest nicht“ (a crime does not rot) wird dabei zur zentralen Maxime: Schwere Verbrechen unterlä
Verfassungsblog: Three Lessons from the UN Declaration on Enslavement
Analyse der UN-Deklaration 2026: Sklaverei als gegenwärtiges Unrecht, nicht Geschichte. Drei Lehren für das Völkerrecht.
Verfassungsblog
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