Vor 50 Jahren starb Ulrike Meinhof, heute sitzen junge Linke in U-Haft – und die öffentliche Debatte spricht sofort von einer „neuen RAF". Der SWR-Podcast „Das Wissen" ordnet diese Vergleiche kritisch ein. Historische Stimmen beschreiben, wie Meinhofs Weg in den Untergrund eher ein ungeplanter Schock als eine klare Entscheidung gewesen sei. Ihr Ringen mit einem Staat voller alter Nazis wird als Antrieb dargestellt. Heutige Gewalt gegen Neonazis zeichnen Expert:innen und eine Angehörige anders: Sie sei sprachloser, unmittelbarer – aber auch sie provoziere harte staatliche Reaktionen.

Zentrale Punkte

  • Vom Wort zur Waffe Ulrike Meinhof sei eine radikale Journalistin gewesen, deren Weg in die Gewalt der RAF als schrittweise Verschiebung ihrer Wahrnehmung dargestellt wird. Ihre Argumentation gegen den Staat und seine Repräsentanten habe sich rasant in eine militante, mörderische Logik verwandelt.
  • Neue Anklage, alte Muster Heutige Fälle wie die „Hammerbande" würden durch Begriffe wie „kriminelle Vereinigung" und eine enge Sicherheitslogik überhöht. Der Beitrag stellt dies in Kontrast zu einer Gewalt, die lediglich auf konkrete Attacken gegen Neonazis abziele, nicht auf eine theoretische Staatsbekämpfung.

Einordnung

Die Stärke der Episode liegt in der konsequenten Historisierung: Sie zeigt, wie sehr die erste Eskalation mit einer tiefen politischen Desillusionierung, einer nie aufgearbeiteten Nazi-Kontinuität und einem eskalierenden Staat zusammenhing. Dabei schafft sie es, die Gewalt der RAF weder zu entschuldigen noch einfache Erklärungen anzubieten, sondern das Phänomen in die gesellschaftlichen Bedingungen seiner Zeit einzubetten. Die eingespielten Stimmen von Publizistin, Kriminologe und Verfassungsschutz-Experte öffnen das Thema, anstatt es zu verengen.

Die Perspektive der heute Beschuldigten bleibt jedoch verschattet. Die Schilderung ihrer Motive stützt sich allein auf die Beobachtung und Deutung einer Schwester. Ob ihr Handeln eine andere, für sie sinnstiftende politische Logik hat, wird nicht systematisch verfolgt. Der Beitrag stellt die hohen juristischen Hürden eines Staatsschutzverfahrens dar, ohne den abstrakten Vorwurf der „kriminellen Vereinigung" an der konkreten, ausbleibenden Organisations- und Theoriebildung zu messen. So bleibt der letzte Eindruck eher staatsnah als aufklärerisch. Ein Zitat der Publizistin zu den öffentlichen Überzeichnungen verdeutlicht die Kritik: „Diese ganzen RAF-Vergleiche, finde ich, hat auch auf so wahnsinnig ungute Weise eigentlich so den Fokus komplett verschoben."

Hörempfehlung: Wer verstehen will, warum RAF-Gewalt nicht mit heutigen linken Konflikten gleichzusetzen ist und wie politische Gewalt historisch wird, hört hier eine kluge Einordnung.