Der Newsletter analysiert aus verfassungsrechtlicher Sicht das Ende der Orbán-Ära und den Übergang zur liberalen Demokratie unter Péter Magyars Tisza-Partei. Der Autor, selbst ein ehemaliger, von Orbán entfernter Wahlkommissionsexperte, beschreibt das gestürzte Regime als „electoral autocracy“ – eine Wahlautokratie, deren Spielregeln Fidesz systematisch begünstigten, die aber einen Machtwechsel zuließ. Noch entscheidender sei die Korruption: Orbáns System, so zitiert er die Soziologen Bálint Magyar und David Jancsics, sei ein „Mafia-Staat“ oder ein auf Familienbanden gestütztes Korruptionsgeschäft, in dem politische Macht direkt in privaten Reichtum der Orbán-Sippe umgewandelt wurde.

Die Niederlage der Fidesz führt der Text auf wirtschaftliche Not, das Einfrieren von 20 Milliarden Euro EU-Geldern wegen Rechtsstaatsverstößen, eine nach Autonomie dürstende Jungwählerschaft und vor allem Magyars Fokussierung auf gescheiterte Wirtschaftspolitik zurück. Werte wie Demokratie oder Minderheitenrechte spielten im Wahlkampf kaum eine Rolle; Magyar grenzte sich strikt von der alten linken und liberalen Opposition ab. Sein Erdrutschsieg mit 53 % und Zweidrittelmehrheit verdrängte diese Strömungen komplett aus dem Parlament – neben Fidesz und der rechtsextremen Mi Hazánk.

Jetzt muss Magyar die Verfassung ändern, um die eingefrorenen EU-Mittel zu bekommen. Bereits am 20. Mai 2026 beschloss die Regierung erste Änderungen: Um die wegen Verletzung der Wissenschaftsfreiheit gesperrten 10,4 Milliarden Euro freizubekommen, sollen die von Orbán privatisierten Universitätsstiftungen in Staatseigentum zurückgeführt werden; zudem wird die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt – ein Schritt, der Orbán von einer Rückkehr abhalten soll. Der Autor begrüßt diese Maßnahmen, plädiert aber für eine sorgfältige Ausnahme vom Rückwirkungsverbot, um die „autoritären Enklaven“ – von Orbán treu besetzte Spitzenposten – rasch zu beseitigen.

Langfristig mahnt er einen zweistufigen Prozess an: nach den dringlichen Änderungen eine neue Verfassung, die in einem breiten partizipativen Verfahren entstehen soll. Der Autor verweist auf Bruce Ackermans Konzept des „constitutional moment“ und meint, die „