Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke richtet eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Haltung Deutschlands zu den 2025 neu verhandelten EU-Abkommen mit Marokko, die auch die von Marokko besetzte Westsahara einbeziehen. Im Zentrum stehen die Vereinbarkeit dieser Abkommen mit völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechten des sahrauischen Volkes nach einem EuGH-Urteil von 2024, das ähnliche Abkommen kippte. Die Anfrage fragt konkret nach rechtlichen Bedenken der Bundesregierung, der Beteiligung sahrauischer Vertreter:innen an Verhandlungen sowie der Umsetzung von Kontrollmechanismen, die den Nutzen für die Bevölkerung der Westsahara gewährleisten sollen. Zudem werden Daten zu Beschäftigungseffekten, Exporteinnahmen und konkreten Projektbeteiligungen in den Bereichen Wasser, Energie und Desertifizierung eingefordert.
Einordnung
Die Kleine Anfrage folgt einer klaren politischen Strategie: Sie nutzt völkerrechtliche Argumentationslinien, um die deutsche Unterstützung für die EU-Marokko-Abkommen zu hinterfragen und die Bundesregierung in Widerspruch zu ihren eigenen Prinzipien der Selbstbestimmung zu stellen. Die betont juristische Fundierung – gestützt durch das EuGH-Urteil und UN-Resolutionen – zielt darauf ab, die Legitimität der Abkommen als zweifelhaft darzustellen, ohne direkt ideologische Vorwürfe zu erheben. Dass die Anfrage detailliert nach konkretem Wissen fragt (z. B. Personalie von Unternehmen oder Herkunftskennzeichnung), könnte darauf hindeuten, dass die Linke Belege für eine mangelnde Transparenz oder Praxisferne der Abkommen sucht. Fraglich ist, ob der Erkenntnisgewinn über reine Faktensammlung hinausgeht, da viele Punkte bereits in früheren Verfahren rechtlich geklärt oder in politischen Gremien diskutiert wurden. Die Anfrage könnte vor allem als Positionierungsmoment dienen, um die Haltung der Bundesregierung in einem dünn besetzten, aber völkerrechtlich sensiblen Politikfeld öffentlich transparent zu machen.