Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft: Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146
Wie die juristische Idee der "doppelten Freiheitsgefährdung" das Klimaschutzrecht revolutionierte und vor Gericht landete.
Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft
30 min read4252 min audioIn der 146. Episode von „Rechtsbelehrung“ diskutieren Marcus Richter und Thomas Schwenke mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt über die juristischen Grundlagen von Klimaklagen. Im Zentrum steht der historische Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Das Gespräch beleuchtet, wie akademische Theorien zur Nachhaltigkeit in greifbare Verfassungsbeschwerden übersetzt wurden.
Dabei wird die naturwissenschaftliche Realität der Klimakrise im Gespräch als absolute und unhinterfragte Prämisse gesetzt. Der Diskurs konzentriert sich ausschließlich darauf, wie sich aus diesem physischen Umstand zwingende juristische Handlungsaufträge für den Staat ableiten lassen, um bürgerliche Schutzrechte zu wahren.
### Zentrale Punkte
* **Philosophie statt Spontaneität**
Ekardt betone, dass die Klimaklage nicht primär auf junge Aktivist:innen zurückgehe, sondern das Resultat jahrzehntelanger rechtsphilosophischer Vorarbeit zur Freiheitsidee sei.
* **Neudeutung der Freiheitsrechte**
Die Verfassung müsse neu interpretiert werden, da Freiheitsrechte auch eine zeitliche und geografische Dimension für zukünftige Generationen und den globalen Süden besitzen würden.
* **Formale Hürden für Verbände**
Umweltverbänden fehle laut Bundesverfassungsgericht bislang die Befugnis für Klimaklagen, weshalb diese formell über unmittelbar in ihren Rechten betroffene Einzelpersonen geführt werden müssten.
### Einordnung
Die Episode glänzt darin, hochkomplexe juristische Theorien zugänglich aufzubereiten und die historische Genese der Klimaklagen jenseits gängiger Medien-Narrative zu beleuchten. Diskursiv fällt auf, dass die gerichtliche Durchsetzbarkeit politischer Klimaziele als juristische Selbstverständlichkeit gerahmt wird. Ekardt argumentiert, eine Verfassungsordnung sei "eine Art aufgeschriebene universale Ethik". Die demokratiefachliche Gegenperspektive – ob weitreichende umweltpolitische Eingriffe zwingend in Parlamenten statt vor Gerichten verhandelt werden sollten – bleibt im Gesprächsverlauf als blinder Fleck systematisch ausgeblendet.
**Hörempfehlung**: Empfehlenswert für alle, die verstehen möchten, wie sich der juristische Diskurs um Grundrechte durch die Klimakrise strategisch und argumentativ verschiebt.
### Sprecher:innen
* **Marcus Richter** – Radiojournalist und Moderator der Sendung.
* **Thomas Schwenke** – Rechtsanwalt und juristischer Co-Moderator.
* **Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt** – Rechtswissenschaftler und Initiator von Klimaklagen.