Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach der Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und der de-facto-Taliban-Regierung bei Abschiebungen nach Afghanistan. Seit 2021 fanden zunächst keine Abschiebungen statt, doch seit August 2024 wurden über die Vermittlung Katars 138 Personen abgeschoben – seit 2026 direkt im „Handschlagverfahren“ mit den Taliban. Gleichzeitig erhielten zwei Taliban-Vertreter Einreise für konsularische Aufgaben. Besondere Brisanz ergibt sich aus der Beteiligung afghanischer Taliban-Vertreter bei Identitätsfeststellungen in deutschen Behörden und der Ausstellung von Passersatzpapieren. Die Abgeordneten hinterfragen die Rechtfertigung solcher Kontakte, die Anerkennung des Taliban-Regimes und mögliche Menschenrechtsverletzungen nach Abschiebungen. Zudem werden konkrete Zahlen zu Durchführungen, Finanzierungen und Sicherheitsabfragen abgefragt.
Einordnung
Möglicherweise geht es der Fragestellerin um eine grundsätzliche Kritik an der Abschiebepolitik der Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund nicht anerkannter Regime. Gründe könnten die Untergrabung internationaler Normen, vor allem des Non-Refoulement-Prinzips, und die indirekte Legitimierung der Taliban durch technische Kooperationen sein. Kritisch wäre dann, dass die Bundesregierung durch Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Mitwirkung die Taliban de facto aufwertet – ohne formale Anerkennung, was rechtliche und ethische Konflikte aufwirft. Fraglich bleibt, ob die Zusammenarbeit tatsächlich keine politische Normalisierungseffekte hat oder ob die Antworten der Regierung hier bewusst oberflächlich bleiben könnten.