Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtet eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, die auf strukturelle Missstände an privaten Hochschulen – insbesondere der IU Internationalen Hochschule – verweist. Internationale Studierende sähen sich dort mit prekären aufenthaltsrechtlichen Bedingungen, finanziellen Härten und organisatorischen Unsicherheiten konfrontiert. Medienberichten zufolge würden hybride oder rein digitale Studienformate trotz anfänglicher Versprechen teilweise nicht als Präsenzstudium anerkannt, was zu Visumproblemen bis hin zu Ausweisungen führe. Zudem würden hohe Gebühren, Sperrkonten und Lebenshaltungskosten Betroffene in prekäre Beschäftigungen drängen. Fehlende Beratungsangebote, Wohnungsmangel und ein Mangel an unabhängigen Anlaufstellen verschärften die Lage. Die Anfrage adressiert konkrete Regulierungslücken in Aufsicht, Akkreditierung und Verbraucherschutz – etwa bei Transparenzpflichten, Akkreditierungskriterien oder Arbeitsausbeutung in Lieferdiensten – und verlangt detaillierte Daten sowie politische Handlungsperspektiven der Regierung.

Einordnung

Die Anfrage zielt auf ein strukturelles Problem an der Schnittmenge von Bildungspolitik, Arbeitsmarkt und Migrationsregulierung. Die Grünen konstruieren ein Narrativ der systematischen Benachteiligung internationaler Studierender an privaten Hochschulen – insbesondere durch fragwürdige Studienformate, irreführende Rekrutierungspraktiken und mangelnde staatliche Kontrolle. Auffällig ist die strategische Verknüpfung von Einwanderungsrecht, Verbraucherschutz und Sozialpolitik, wobei gezielt auf Medienberichte und investigative Recherchen verwiesen wird, um die Relevanz des Themas zu untermauern. Die Fragen verdeutlichen das Bestreben, konkrete Regulierungsdefizite aufzuzeigen (z. B. fehlende Transparenz bei Studienformaten, fehlende Bleibeperspektiven) und die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen, etwa durch Überarbeitungen des Aufenthaltsgesetzes oder des Fernunterrichtsschutzgesetzes.

Judikative Fragen – etwa zur aufenthaltsrechtlichen Anerkennung hybrider Formate – könnten darauf hindeuten, dass die aktuelle Praxis der Ausländerbehörden trotz formaler Rechtmäßigkeit zu Härten führen kann. Potenziell wäre ein Reformbedarf im FernUSG oder eine Stärkung des Verbraucherschutzrechts denkbar, um die Position Studierender zu verbessern. Die Anfrage lässt sich damit nicht nur als Einzelfallanalyse, sondern als Vorstoß zur Systemfrage lesen: Wie kann der Staat die Arbeitsmigration über Studienvisa sozial- und bildungspolitisch verantwortungsvoll regulieren, ohne Betroffene in rechtliche Grauzonen zu drängen?