Péter Magyars neue Tisza-Regierung hat eine Zweidrittelmehrheit, steht jedoch vor einem Dickicht von Vetopunkten: Der Präsident, ein Orbán-Alliierter, verweigert seine Unterschrift für Gesetze und Verfassungsänderungen, und das Verfassungsgericht sowie der Oberste Gerichtshof sind mit Fidesz-Loyalisten besetzt. Der Artikel schlägt einen eher unkonventionellen Weg vor: EU-Recht als „Zwischenverfassung“ zu nutzen, um diese Blockaden zu überwinden.

Gestützt auf die EuGH-Rechtsprechung (u. a. Eurobox Promotion, Garda Síochána) wird argumentiert, dass nationale Behörden nicht nur verfassungswidrige, sondern auch unionsrechtswidrige Gerichtsurteile und sogar präsidiale Vetos missachten dürften. So heißt es: „Ein präsidiales Veto, das dem Vollzug des EU-Rechts entgegensteht, sollte keine rechtliche Wirkung haben.“ Die Regierung könnte zudem europäische Urteile wie das Baka-Urteil nutzen, um unrechtmäßig entlassene Amtsträger wieder einzusetzen und den Obersten Gerichtshof oder den Datenschutzbeauftragten neu zu besetzen. Priorität hätten der Kampf gegen Korruption – Ungarn soll der Europäischen Staatsanwaltschaft beitreten – sowie die Durchsetzung von EU-Vorgaben zur Unabhängigkeit der Justiz. Als Krönung wird die Schaffung eines neuen „Europäischen Verfassungsgerichts“ skizziert, das nationale Gesetze am EU-Recht messen könnte. Der Autor räumt ein, dass EU-Recht nur eine provisorische Lösung bieten kann: „Europäisches Recht könnte als sofortige Übergangsverfassung dienen, bis Ungarn Orbáns Grundgesetz durch eine eigene Verfassung ersetzt.“ Die Tücken – etwa die absehbare Kritik der Venedig-Kommission – werden jedoch nur am Rande gestreift.

Einordnung

Der Text entstammt einem liberal-demokratischen Milieu, das Orbáns Herrschaft als vollendeten Autokratieabsturz deutet und Magyar als ermächtigten Reformer feiert. Die Perspektive der alten Eliten, die sich formal auf das Recht berufen, bleibt ausgeblendet. Unausgesprochen wird unterstellt, dass die neue Regierung legitimer sei als die verfassungsrechtlichen Hürden – ein gefährlicher Kurzschluss, der exekutive Alleingänge adelt. Die vorgeschlagene Missachtung von Vetos könnte ihrerseits die Gewaltenteilung aushöhlen und als Blaupause für antidemokratische Machtergreifungen dienen. Argumentativ schwach bleibt, dass die Strategie bei rein nationalen Reformen nicht greift; der Plan ist also lückenhaft. Zudem wird die Gefahr einer umfassenden Verfassungskrise heruntergespielt. Leser:innen, die sich für kreative Rechtsauslegungen und den Einsatz von EU-Recht als politischen Hebel interessieren, finden eine anregende, aber einseitige Analyse. Eine Lesewarnung: Der Beitrag normalisiert bedenkliche Rechtsumgehungen unter dem Deckmantel des Demokratieexports.