Der Newsletter analysiert den Aufstieg und die Funktion des Diskurses über eine „Europäische Gesellschaft“ im EU-Recht, ausgelöst durch das Urteil C-769/22 der Großen Kammer gegen Ungarn. Die Autor:in unterscheidet zwei akademische Strömungen: einen realistischen Ansatz, der EU-Recht im Kontext sozialer Realitäten, kolonialer Hinterlassenschaften und Machtverhältnisse untersucht, und einen idealistischen Ansatz, federführend von Armin von Bogdandy, der aus dem Text von Artikel 2 EU-Vertrag die Existenz einer solchen Gesellschaft ableitet.
Während Realist:innen die Kluft zwischen Rechtsnorm und gelebter Erfahrung aufzeigen, operieren Idealist:innen mit einer selbsterfüllenden Logik: Die in den Verträgen postulierten Werte konstituieren die Gesellschaft, aus der sie dann wiederum ihre Autorität beziehen. Die Autor:in arbeitet scharf heraus, dass dieser idealistische Ansatz enorm anschlussfähig an institutionelle Akteur:innen ist, weil er die bestehende Rechtsordnung legitimiert, ohne sie grundlegend in Frage zu stellen. Das zentrale Argument lautet: „Die Anziehungskraft des Gesellschaftsrahmens besteht zweifellos auch darin, dass er eine lange Tradition großer Narrative fortsetzt, die sich auf die innewohnenden Ideale der Verträge berufen, um die Autorität des EU-Rechts zu rechtfertigen.“ Diese Narrative seien stets selbstreferentiell – das Recht legitimiert sich aus dem Markt, dem System oder der Gemeinschaft, die es selbst geschaffen hat. Die „Europäische Gesellschaft“ ist die neueste Ausprägung dieser zirkulären Legitimationsstrategie.
Besonders bissig ist die Kritik an der fehlenden demokratischen Verankerung: Eine Gesellschaft habe keinen einheitlichen Willen, Demokratie finde dann nur noch als Kompromiss innerhalb der Institutionen statt. Die Prämisse von Bogdandys, dass rechtliche Strukturen soziale Strukturen ausdrücken, führe dazu, dass selbst der Trilog als demokratische Innovation erscheinen könne. So werde der Status quo zementiert, anstatt dass die Werte des Artikels 2 als kritischer Maßstab an die EU selbst angelegt würden. Das Urteil gegen Ungarn sei zwar im Ergebnis begrüßenswert, aber es sei ein Vorgehen gegen einen ohnehin isolierten Staat, kein Beginn einer transformativen Verfassungsrechtsprechung. Die Autor:in bilanziert nüchtern: „Vielmehr erleben wir die Mobilisierung neuer diskursiver Mittel (Europäische Gesellschaft) zur Verteidigung sehr traditioneller Ziele (der konstitutionellen Orthodoxie).“
Einordnung
Der Text ist eine dichte und aufschlussreiche Ideologiekritik, die sich gegen einen machtnahen Rechtsdiskurs wendet. Die Perspektive ist die einer kritischen, soziologisch informierten Rechtswissenschaft, die sich klar im realistischen Lager verortet. Ausgeblendet bleibt weitgehend die Frage, was die realistische Alternative institutionell bedeuten würde – ein Rechtsystem, das die eigene Begrenztheit ständig ausstellt, mag zwar ehrlicher sein, bietet aber kaum praktische Handlungsanleitung für Richter:innen oder Kommissionsjurist:innen. Die Stärke der Analyse liegt im Aufdecken der politischen Funktion des Diskurses: Es geht um Machterhalt durch akademische Legitimation. Die narrative Strategie, den idealistischen Ansatz als letztlich konservativ zu entlarven, ist wirkungsvoll, setzt aber ein binäres Schema voraus, das der Komplexität des Urteils selbst vielleicht nicht ganz gerecht wird. Der Newsletter ist ein Muss für alle, die verstehen wollen, warum EU-Recht stets politisch ist und wie akademische Debatten direkt auf Richterbänke wirken. Für Leser:innen ohne rechtsphilosophischen Hintergrund ist er jedoch herausfordernd und stellenweise voraussetzungsreich.