Die Frage, was eine europäische Gesellschaft im Innersten zusammenhält, wird meist mit Blick auf öffentliches Recht und gemeinsame Werte beantwortet. Dieser Beitrag schlägt einen bewusst anderen Weg ein: Er taucht in das oft geschmähte „dismal swamp“ des Internationalen Privatrechts (IPR) ein und fördert dabei einen zentralen, aber übersehenen Integrationsmechanismus zutage. Die Kernthese lautet, dass die europäische Einheit nicht durch die Vereinheitlichung von Gesetzen entsteht, sondern durch ein dichtes Netz organisierter gegenseitiger Abhängigkeit, das die Vielfalt der nationalen Rechtsordnungen nicht beseitigt, sondern sie produktiv miteinander verknüpft.
Der:die Autor:in nimmt das jüngste Urteil in der Sache „Kommission gegen Ungarn“ als Ausgangspunkt, das von einer europäischen Gesellschaft spricht, „in der Pluralismus vorherrscht“. Dies werfe die fundamentale Frage auf, wie Einheit unter Bedingungen von Diversität überhaupt zu denken sei. Die Antwort wird in einem Integrationsmodus gefunden, der nicht auf Ersetzung, sondern auf Verwebung setzt. Das EU-IPR, das die Interaktion zwischen den verschiedenen nationalen Privatrechten koordiniert, wird als Paradebeispiel für diesen Modus analysiert. Es mache das wachsende Netz grenzüberschreitender privater Beziehungen mit der fortbestehenden Rechtspluralität vereinbar.
Das normative Fundament dieser Kooperation sei das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens. Dieses verpflichte die Mitgliedstaaten, die Angemessenheit der jeweiligen anderen Rechtssysteme anzuerkennen und ermögliche so überhaupt erst die immer engere Zusammenarbeit. Besonders deutlich werde dies im „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Hier zeige sich die praktische Wirkmacht des IPR etwa an der weitgehenden Abschaffung des Exequatur-Verfahrens, wodurch Urteile aus einem Mitgliedstaat in einem anderen fast so einfach vollstreckt werden können wie inländische. Das senke die Hürden für grenzüberschreitendes Handeln von Bürger:innen und Unternehmen erheblich.
Darüber hinaus wird beschrieben, wie das IPR durch die Verlagerung des zentralen Anknüpfungspunkts von der Staatsangehörigkeit hin zum gewöhnlichen Aufenthalt privaten Lebensentwürfen besser Rechnung trägt. Es helfe, rechtliche Identitäten – von Firmen bis hin zu gleichgeschlechtlichen Ehen – über Grenzen hinweg mobil zu machen. Das IPR wird hier als ein unterschätztes Instrument der Liberalisierung und individuellen Freiheitsermöglichung gezeichnet, das weit über trockene juristische Technik hinausgeht.
Interessant ist der zweite Analyseschritt, der die regulatorische Funktion des IPR in den Fokus rückt. Die wachsende Interdependenz berge auch Risiken wie das Ausnutzen von Rechtsunterschieden durch Unternehmen (Regulierungsarbitrage), was zu einem Unterbietungswettbewerb bei Schutzstandards führen könne. Anhand des Art. 7 der Rom-II-Verordnung wird demonstriert, wie das IPR solchen Gefahren aktiv entgegensteuern kann. Indem bei grenzüberschreitenden Umweltschäden der geschädigten Partei die Wahl zwischen dem Recht des Handlungs- und des Erfolgsortes gelassen wird, setze die Norm gezielte Anreize gegen ein „race to the bottom“ und fördere ein hohes Umweltschutzniveau. So wird gezeigt, dass Kollisionsrecht kein neutrales technisches Zuteilungsinstrument ist, sondern aktiv politische Ziele verfolgen und die Bedingungen des grenzüberschreitenden Privatlebens gestalten kann.
Einordnung
Die Analyse ist ein kluger und origineller Beitrag zur Europaforschung, der den Blick elegant von der öffentlich-rechtlichen „Verfassungsebene“ auf die horizontale, private Sphäre der Gesellschaft lenkt. Die Annahme, dass Interdependenz Einheit stiften kann, ist theoretisch stark, neigt jedoch dazu, konkrete Konflikte und Machtasymmetrien auszublenden. Die Stimme derjenigen, für die gegenseitige Abhängigkeit nicht befreiend, sondern ein faktischer Zwang oder ein Risiko (etwa durch ungleiche Verhandlungsmacht) ist, kommt kaum vor. Der Text bewegt sich im Rahmen eines liberalen, pro-europäischen Integrationsnarrativs und setzt stillschweigend voraus, dass mehr grenzüberschreitende Mobilität und Interdependenz per se vorteilhaft sind und das Prinzip gegenseitigen Vertrauens trotz realer rechtsstaatlicher Defizite in einigen Mitgliedstaaten trägt. Rhetorisch besonders wirkungsvoll ist das Framing des IPR als „stiller Architekt“ der europäischen Gesellschaft, das eine als technokratisch und langweilig geltende Disziplin mit ungeahnter politischer Relevanz auflädt.
Der Newsletter ist unbedingt lesenswert für alle, die ein tieferes Verständnis davon suchen, wie die europäische Integration jenseits der großen politischen Bühne im Alltagsleben funktioniert und zusammengehalten wird. Er bietet eine fesselnde Verbindung von Rechtstheorie und Gesellschaftsanalyse, die den Blick auf das oft unsichtbare „Kleingedruckte“ der EU-Integration schärft.