Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke thematisiert in ihrer Kleinen Anfrage die Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung und die Paris-kompatiblen Leitlinien der KfW-Bankengruppe. Im Fokus stehen die seit 2023 geltenden Regeln, die öffentliche Gelder für fossile Projekte einschränken sollen, jedoch nicht vollständig ausschließen. Die Abgeordneten fordern detaillierte Daten zu Anträgen und Genehmigungen für fossile Projekte – von Gas- und Ölpipelines über LNG-Terminals bis hin zu Gaskraftwerken –, seit die Leitlinien in Kraft sind. Zudem wird nach Testverfahren zu Klimawirkungen, Rückzugsquoten und Kriterien für Gaskraftwerke mit Wasserstofftauglichkeit gefragt. Besonders relevant ist die Nachfrage, inwiefern die KfW ihre Klimaziele vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Emissionsvorgaben tatsächlich einhält.

Einordnung

Die Anfrage unterstreicht strategisch die Diskrepanz zwischen klimapolitischer Rhetorik und tatsächlichem Handeln der Regierung. Kritisch wird hinterfragt, ob das Glasgow-Statement und das Klimaschutzgesetz (§ 13 KSG) trotz Meldefristen ab 2022 oder Vorgaben zu 1,5-Grad-Kompatibilität umgangen werden. Die Fragen zu Zertifizierungs- und Genehmigungspraxen zielen darauf ab, mögliche Schlupflöcher in der Kreditvergabe offen zu legen – insbesondere bei LNG-Infrastruktur, die als „Brückentechnologie“ umstritten ist, oder bei fossil finanzierten Projekten in Entwicklungsländern. Die Liste umfasst auch Kontakte zwischen Industrie und Regierung sowie interne Zielsetzungen der KfW, deren Reduktionspfad für finanzierte Emissionen (Scope 3) erst 2050 greift – fünf Jahre nach dem nationalen Netto-Null-Ziel. Damit wird implizit die Glaubwürdigkeit der „klimaneutralen“ Außenwirtschaftsförderung infrage gestellt und der Druck auf Transparenz erhöht.