Der Blogbeitrag von Melina E. Deymann auf dem Verfassungsblog analysiert einen neu im französischen Senat eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Entkriminalisierung von Sexarbeit. Das Besondere: Der Entwurf wurde von einem gemischten Team aus interdisziplinären Forschenden und Sexarbeiter:innen unterschiedlicher Hintergründe erarbeitet. Die Autorin zeichnet den Weg von einem als gescheitert betrachteten Gesetz von 2016, das auf dem "End-Demand"-Modell beruhte, hin zu diesem partizipativen Prozess nach.

Das bestehende Gesetz von 2016 kriminalisiert die Bezahlung sexueller Dienstleistungen, während das Anbieten offiziell legal bleibt. Es bot Ausstiegsprogramme an und wertete Gewalt gegen Sexarbeiter:innen als erschwerenden Umstand. Deymann argumentiert, dieses Modell habe die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen faktisch verschlechtert und Gewalt gegen sie habe zugenommen. Als zentralen Grund für das Zustandekommen dieses als schädlich bewerteten Gesetzes identifiziert sie eine "testimonial injustice" (Zeugnis-Ungerechtigkeit): Aktiven Sexarbeiter:innen, die gegen das Gesetz argumentierten, wurde aufgrund von Vorurteilen kein Glauben geschenkt. Sie wurden automatisch als privilegiert und unrepräsentativ abgetan, während abolitionistische Organisationen mehr Gehör fanden.

Gerichte, darunter der französische Verfassungsrat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hätten diese epistemische Ausgrenzung durch richterliche Zurückhaltung verfestigt. Sie verwiesen auf den Ermessensspielraum des Parlaments und prüften die faktische Grundlage der Annahme, die meiste Sexarbeit sei erzwungen, nicht. Der neue Gesetzesvorschlag setzt dem ein radikal anderes Verfahren entgegen. In von Forschenden der Universität St. Étienne organisierten Workshops mit rund 70 Teilnehmenden, unterstützt durch Übersetzung und kulturelle Mediation, wurden die Anliegen von Sexarbeiter:innen kartiert und direkt in den Gesetzestext übersetzt.

Der Entwurf zielt auf eine vollständige Entkriminalisierung, indem er alle Zuhälterei-Tatbestände und die Bestrafung der Nachfrage abschafft. Stattdessen soll sich das Strafrecht auf bereits existierende Tatbestände wie Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel konzentrieren. Ein Kern des Vorschlags ist, Sexarbeit unter nicht-ausbeuterischen Bedingungen als legale wirtschaftliche Tätigkeit im Arbeitsrecht anzuerkennen, inklusive Steueranreizen für von Sexarbeiter:innen kontrollierte Betriebe. "Im Gegensatz zur Gesetzgebung von 2016, die sich stark auf Werte wie Gleichheit und Menschenwürde stützte, konzentriert sich dieser Text auffallend darauf, ob seine Regelungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen konkret verbessern werden", so die Autorin. Der Entwurf sieht zudem vor, Diskriminierung aufgrund einer legalen wirtschaftlichen Tätigkeit unter Strafe zu stellen und gibt Gemeinschaftsorganisationen eine Schlüsselrolle bei der Überwachung sicherer Arbeitsbedingungen.

Einordnung

Der Text ist ein überzeugendes Plädoyer für einen prozeduralen Wandel in der Rechtspolitik. Er stellt nicht primär die moralische Frage nach Sexarbeit, sondern die demokratietheoretische nach der Legitimität von Gesetzen, die ohne substantielle Einbeziehung der Betroffenen gemacht werden. Die Perspektive ist klar die einer kritischen Rechtswissenschaftlerin, die Sexarbeiter:innen als Expert:innen ihrer eigenen Lebensrealität anerkennt. Ausgeblendet wird dabei bewusst die Perspektive der radikal-abolitionistischen Feminist:innen, deren Argumente nur als empirisch nicht haltbarer, moralisierender Kontrast dienen.

Die unausgesprochene Annahme des Textes ist, dass eine an konkreten Lebensverbesserungen ausgerichtete, entkriminalisierende Politik per se menschenrechtskonformer ist. Die Interessen von Sexarbeiter:innen werden gegen einen als scheinheilig und ineffektiv dargestellten Staatsapparat gestärkt. Der Text normalisiert kommerzielle sexuelle Dienstleistungen als potenziell frei gewählte Arbeit, was einen bewussten Bruch mit dem abolitionistischen Deutungsrahmen darstellt. Die Argumentation ist stringent, doch das demokratische Ideal des partizipativen Prozesses hängt stark von der tatsächlichen Repräsentativität der konsultierten Community ab – ein Punkt, der zwar erwähnt, aber nicht kritisch hinterfragt wird. Die Aussichten des Gesetzes im konservativen politischen Klima Frankreichs bleiben vage.

Der Newsletter ist für alle höchst lesenswert, die sich für die Schnittstelle von Demokratietheorie, Rechtsetzung und marginalisierten Gruppen interessieren. Er bietet ein faszinierendes Fallbeispiel dafür, wie "testimonial injustice" institutionell verankert sein kann und wie Partizipation ein Gegenmittel sein könnte. Für eine rein moralische Debatte um Prostitution ist er ungeeignet.