Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft der schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) vor, den im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankerten Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen systematisch zu untergraben. Obwohl die Koalition den Anspruch erhebt, an diesem Prinzip festzuhalten, zeige sich in der Praxis eine gegenteilige Priorisierung: Mit dem Haushalt 2026 sei die wechselseitige Deckungsfähigkeit von Erhaltungs- und Neubau-/Ausbaumitteln wieder eingeführt worden, sodass Mittel für dringende Sanierungen in Neubauprojekte umgeschichtet werden könnten. Besonders kritisch sehen die Grünen, dass das Bundesverkehrsministerium selbst die Unterfinanzierung des Straßenerhalts beklagt, diese aber durch zusätzliche Mittel nicht ausglich, sondern in den Straßenausbau umleitete. Die Anfrage zielt darauf ab, die konkrete Definition des Grundsatzes durch die Regierung zu klären sowie nachvollziehbare Belege für die vermeintliche Kehrtwende zu erhalten – etwa bei der Mittelverteilung zwischen Autobahn GmbH, Bundesländern und Haushaltsplanung.

Einordnung

Die Anfrage der Grünen konstruiert ein Narrativ der gezielten Priorisierung von Neubauvorhaben trotz objektivem Sanierungsstau, das sie durch Beispiele wie die Talbrücke Rahmede oder die Carolabrücke untermauern. Indem sie rhetorische Floskeln wie „nicht Erhalt statt Neubau“ als Indiz für eine veränderte Haltung wertet, lenkt sie den Fokus auf mögliche strategische Umdeutungen desativen. Die Fragen zu Finanzierungslücken und Haushaltsverhandlungen deuten auf eine Kritik an der Praxis der Mittelumwidmung hin, die im Widerspruch zu früheren Warnungen des Ministeriums steht. Konstatieren ließe sich dabei, dass die Anfrage gezielt die Diskrepanz zwischen programmatischer Rhetorik und fiskalischer Realität thematisiert – insbesondere vor dem Hintergrund des als schuldenfinanziert gerechtfertigten Sondervermögens, dessen Verwendung sie infrage stellt. Ob die Regierung die Finanzierungslücken tatsächlich als „fahrlässig“ einstuft oder als unvermeidliche Folge von Priorisierungsentscheidungen betrachtet, bleibt dabei offen.