Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD fragt in einer Kleinen Anfrage nach den Auswirkungen einer Reform der Ersatzfreiheitsstrafe im Strafgesetzbuch (§ 43 StGB), die seit dem 1. Februar 2024 die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen halbrierte: Ein Tag Haft entspricht nunmehr zwei Tagessätzen einer Geldstrafe (bisher 1:1). Ziel der Reform war die Entlastung der Justizvollzugsanstalten, die Reduzierung von Haftzeiten für wirtschaftlich Schwache und die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Die Fragesteller verweisen auf anhaltende verfassungsrechtliche Bedenken regarding Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit, insbesondere bei einkommensschwachen Straftätern, und fordern eine systematische Evaluation der Reformwirkungen. Sie fragen nach empirischen Daten zu Gefangenenzahlen, Haftdauer, Deliktshintergründen, sozialen Umständen der Betroffenen, Rückfallquoten, Tilgung durch gemeinnützige Arbeit und die Anwendung neuer sozialer Schutzmechanismen bei der Tagessatzbemessung. Zudem wollen sie wissen, ob die Reform ihre Ziele erreicht hat oder ob weiterer Gesetzgebungsbedarf besteht.
Einordnung
Es könnte sich hier um eine strategisch platzierte Anfrage handeln, um Zweifel an der Wirksamkeit progressiver Strafrechtsreformen zu etablieren. Die AfD nutzt das Thema, um ein Narrativ der „Kriminalitätsbeliebigkeit“ zu konstruieren – etwa mit Blick auf die soziale Selektivität der Ersatzfreiheitsstrafe –, ohne jedoch Lösungswege jenseits reiner Verschärfungsforderungen aufzuzeigen. Die Fragen sind sachlich teilweise berechtigt, da sie auf die Notwendigkeit einer belastbaren Datenlage verweisen, die für eine realistische Evaluation notwendig wäre. Allerdings könnte sie selektiv wirken, da sie Reformfortschritte gezielt infrage stellt, ohne Alternativen zu benennen oder die gesellschaftliche Funktion von Geldstrafen als milderes Mittel gegenüber Freiheitsstrafen zu würdigen. Fragwürdig ist auch die implizite Unterstellung, die Reform diene vorrangig der „Nachsichtigkeit“, während sie tatsächlich auf soziale Gerechtigkeit und Entlastung des Vollzugs zielt.
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