In der hitzig geführten Debatte um ein mögliches AfD-Verbot verteidigen mehrere renommierte Autor:innen des Verfassungsblogs in einer ungewöhnlich scharfen Replik ihre bisherigen Beiträge. Der Anlass: eine Fundamentalkritik des Doktoranden Bernhard Stüer, der ihnen in einem mit „Zurück zur Sache“ betitelten Text unsaubere Argumentation, das Übergehen von Gegenbefunden und eine gesellschaftsspaltende Rhetorik vorgeworfen hatte. Was folgt, ist eine detaillierte Zurückweisung, Punkt für Punkt, die zugleich die zentralen rechtlichen und demokratietheoretischen Bruchlinien des gesamten Verfahrens offenlegt.

Die Autor:innen weisen zunächst den Vorwurf zurück, sie hätten die im Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) enthaltenen Negativbefunde unterschlagen. Anhand eines direkten Zitats aus ihrem ursprünglichen Beitrag belegen sie das Gegenteil und werfen Stüer eine unrichtige Wiedergabe vor. In der Frage des Umgangs mit der AfD-Wählerschaft, vor allem in Ostdeutschland, wird die Kritik als interpretatorische Verzerrung entlarvt: Die Autorin Rostalski habe eine abwertende Haltung von außen gerade kritisiert, nicht übernommen. Zentral bleibt für die Autor:innen die demokratietheoretische Einordnung: „Das Rechtsinstitut des Parteiverbotsverfahrens […] bleibt ultima ratio: Instrumente wie das Parteiverbotsverfahren sollten mit größter Zurückhaltung gehandhabt werden, da der freie, offene Diskurs […] oberstes demokratisches Prinzip bleibt.“ Ein Verbot des politischen Gegners, so das Argument, ersetze nie die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gründen seiner Wahlerfolge.

Methodisch wird Stüers Argumentation als teils zirkulär kritisiert, insbesondere bei der Frage, ob Forderungen nach Strafverfolgung bereits einen Angriff auf den Rechtsstaat darstellen. Der Vorwurf der „verharmlosenden“ Darstellung von AfD-Forderungen durch die Autor:innen wird ebenfalls zurückgewiesen. Im Kern plädieren die Jurist:innen für eine streng rechtsstaatliche, von eigenen politischen Präferenzen so weit wie möglich distanzierte Prüfung. Sie warnen vor dem „Wunsch nach moralischer Eindeutigkeit“ und betonen, dass die Demokratie ihre Garantien nicht nur jenen gewähren dürfe, „deren politische Überzeugungen der eigenen Vorstellung von Demokratie entsprechen“. Nicht jede politisch kritikwürdige Position erfülle bereits die hohen Hürden der Verfassungsfeindlichkeit, die eine richterliche Prüfung jedoch zwingend voraussetze.

Einordnung

Die Autor:innen schreiben aus der Perspektive einer liberalen, stark prozedural orientierten Rechtsstaatlichkeit, die dem formalen Diskurs und der höchstrichterlichen Kontrolle oberste Priorität einräumt. Ihr Text ist eine akademisch-juristische Verteidigung in einer politisch maximal aufgeladenen Debatte, dessen zentrale Annahme lautet: Die Achtung rechtsstaatlicher Verfahren und die strikte Einhaltung engster Voraussetzungen für ein Verbot sind der eigentliche Schutz der Demokratie – sogar, oder gerade, gegenüber ihren Feind:innen. Ausgeblendet wird dabei weitgehend die Frage, ab wann eine gesteigerte Gefährdung durch eine erwiesen verfassungsfeindliche Partei das prozedurale Zögern zum untragbaren Risiko für ebendiese Demokratie werden lässt. Diese Spannung wird nicht aufgelöst.

Lesenswert ist dieser präzise und streitbare Text für all jene, die verstehen wollen, warum ein Parteiverbotsverfahren juristisch so voraussetzungsreich, politisch so riskant und demokratietheoretisch so heikel ist. Er eignet sich hervorragend, um simplifizierende Aufrufe pro oder contra durch ein tieferes Verständnis des normativen Dilemmas zu ersetzen. Eine Lesewarnung gilt für Leser:innen, die eine klare moralische Positionierung erwarten; hier wird bewusst und reflektiert im Graubereich des Verfassungsrechts argumentiert.