Der Newsletter, erschienen auf dem Verfassungsblog im Rahmen der Kooperation mit dem MPI-CSL, analysiert zwei aktuelle Beschlüsse des EU-Parlaments (EP), in denen die Immunität der Abgeordneten Angelika Niebler und Ilhan Kyuchyuk trotz Anträgen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) nicht aufgehoben wurde. Die Autor:innenperspektive ist juristisch fundiert; der Text stützt sich auf Primärrecht, Verordnungen und detaillierte Verfahrensinformationen. Kernbotschaft: Die Praxis des EP, Ermittlungen der EuStA durch Verweis auf Immunität zu blockieren, gefährde die Glaubwürdigkeit der Institution und das Vertrauen in die Strafverfolgung.
Beide Fälle ähneln sich: Es geht um mutmaßliche Veruntreuung von EU-Mitteln, und die nationalen Immunitätsvorschriften (Art. 9 des Protokolls Nr. 7) schützen bereits vor der Aufnahme von Ermittlungen – anders als in vielen anderen EU-Staaten. Der entscheidende Unterschied liegt im Vorbringen des fumus persecutionis, des politischen Hinterhalts. Bei Niebler speisen sich die Vorwürfe aus dem Umfeld einer ehemaligen Mitarbeiterin, die von einem Rücktritt profitieren könnte; ein Misstrauen gegenüber der EuStA selbst sei daraus nicht zu begründen. Im Fall Kyuchyuk hingegen argumentierte das EP mit schwerwiegenden Zweifeln an der suspendierten bulgarischen Europäischen Staatsanwältin Teodora Georgieva, unter deren Aufsicht die Ermittlungen zunächst liefen.
Der Newsletter hält dennoch beide Ablehnungen für problematisch. Er betont die hybride Struktur der EuStA: Die entscheidenden Verfahrensschritte bestimmen die Ständigen Kammern mit Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten, was politische Einflussnahme nationaler Akteure verhindern soll. Zudem sei Georgieva längst suspendiert gewesen, als die Generalstaatsanwältin den Antrag stellte, und es gebe keine konkreten Hinweise auf einen Zusammenhang. So lautet das zentrale Argument: "Für das Misstrauen, das die Abstimmung im Fall Niebler der EuStA gegenüber ausgedrückt hat, gibt es in dem Verfahren keinen ersichtlichen Anlass." Das Fazit mahnt, das EP müsse seine Praxis überdenken, "dass nicht der Eindruck entsteht, Ermittlungen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verhindern zu wollen."
Einordnung
Der Text bietet eine scharfsinnige rechtsdogmatische Aufarbeitung, blendet jedoch die politische Dimension des Immunitätsschutzes weitgehend aus. Die Perspektive der Abgeordneten, die auf nationalen Verfassungstraditionen und dem Schutz vor politisch motivierten Ermittlungen beharren, wird nur kursorisch behandelt. Indem die EuStA als nahezu unfehlbare Institution dargestellt wird, deren interne Kontrollen jeden Verdacht ausräumen sollen, unterschätzt die Analyse die realen Schwachstellen der dezentralen Struktur in Mitgliedstaaten mit rechtsstaatlichen Defiziten wie Bulgarien. Unausgesprochen steht dahinter die Annahme, dass eine effizientere Strafverfolgung stets höher zu gewichten sei als die Unverletzlichkeit der Mandatsausübung – eine normative Setzung, die nicht allen Demokratiemodellen entspricht.
Lesenswert ist der Newsletter für alle, die sich vertieft mit EU-Institutionen und der Spannung zwischen Strafverfolgung und parlamentarischer Immunität befassen wollen. Wer allerdings sensibel für die Gefahr einer Aushöhlung des Abgeordnetenschutzes durch supranationale Behörden ist, sollte die Argumente mit wachem Blick auf ihre impliziten Prämissen lesen.