Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke fragt mit einer detaillierten Kleinen Anfrage nach der offiziellen Erfassung von Tötungsdelikten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) seit 2024. Die Anfrage verweist auf erhebliche Diskrepanzen zwischen behördlichen Statistiken und unabhängigen Recherchen wie denen der Amadeu Antonio Stiftung, die mindestens 224 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 benennen – deutlich mehr als die 109 vom Bundeskriminalamt (BKA) anerkannten Fälle. Die Linke kritisiert insbesondere nachträgliche Einstufungen wie das OEZ-Attentat in München als rechtsextremen Akt, das erst Jahre später erfolgte, sowie die fehlende systematische Erfassung von Alt- und Nachmeldungen. Die Anfrage verlangt konkrete Zahlen zu vollendeten und versuchten Tötungsdelikten für 2024 und 2025 – aufgeschlüsselt nach Tatort, Bundesland und Ermittlungsstand – und fragt explizit nach Verbindungen der Tatverdächtigen zu rechtsextremen Netzwerken. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ablehnung einer systematischen Erfassung von Nachmeldungen zu begründen und mögliche Anpassungen der PMK-Kriterien vorzuschlagen.

Einordnung

Die Anfrage der Linken zielt auf ein zentrales Problem der behördlichen Gefahreneinschätzung: Systematische Untererfassung rechter Gewalttaten. Möglicherweise dient sie dazu, auf das strukturelle Versagen der Sicherheitsbehörden hinzuweisen, die seit Jahren eine chronische Unfähigkeit zeigen, rechtsextreme Tötungsdelikte korrekt einzuordnen – sei es durch behördliche Trägheit, politische Rücksichtnahmen oder mangelnde Fachkenntnisse. Die wiederholte Nennung konkreter Altfälle (wie der Tod von Rolf Baginski 1997) deutet darauf hin, dass die Fraktion bewusst Fälle auflistet, die trotz offensichtlicher rechtsextremer Motive bis heute nicht in der PMK-Statistik auftauchen.

Die Forderung nach einer Überarbeitung der KPMD-PMK-Kriterien unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft unterstreicht den Vorwurf, die Bundesregierung priorisiere symbolische Statistik über transparente Aufklärung. Dass die Bundesregierung Nachmeldungen als „polizeilich irrelevant“ abtut, wirft Fragen nach der demokratischen Kontrollfunktion auf: Kann parlamentarische Kontrolle greifen, wenn die Exekutive Datenhoheit besitzt und selbst entscheidet, was relevant ist? Die Anfrage könnte eine Vorlage für weitere parlamentische Initiativen sein, etwa eine Überprüfung der Trusted-Flags-Praxis des BKA oder die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Reevaluierung von Altfällen – ähnlich dem NSU-Untersuchungsausschuss.