Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der BaFin-Abfrage zu Cum/Cum-Geschäften, die seit Dezember 2025 läuft. Ziel ist es, den aktuellen Meldeumfang, die Entwicklung seit der letzten Abfrage 2021 sowie Schadenssummen und Rückstellungen der betroffenen Institute zu eruieren. Die Anfrage verweist auf den geschätzten Steuerausfall von 28,5 Mrd. Euro (laut Universität Mannheim) und die zentrale Rolle der BaFin als Aufsichtsbehörde bei der Datenermittlung und Risikobewertung. Gefragt wird auch nach der konkreten Ausgestaltung der BaFin-Abfrage und der Weitergabe von Erkenntnissen an andere Behörden – etwa zur strafrechtlichen Aufarbeitung via Selbstanzeigen oder Steuerberichtigungen.

Einordnung

Möglicherweise nutzen die Grünen die BaFin-Abfrage, um die zögerliche Aufarbeitung von Cum/Cum-Sachverhalten politisch zu thematisieren und Druck auf die Bundesregierung auszuüben, etwa im Kontext von Steuergerechtigkeit und Finanzmarktstabilität. Es könnte argumentiert werden, dass die erneute Abfrage der BaFin als Indiz für strukturelle Vollzugsdefizite gewertet wird – insbesondere, wenn die Rückforderungserfolge weiterhin marginal bleiben. Fraglich bliebe, inwiefern die Bundesregierung tatsächlich über belastbare Daten zu Rückstellungen oder Meldeverhalten verfügt oder ob sie ihr Wissen gezielt zurückhält. Die Anfrage zielt vermutlich darauf ab, Transparenzlücken in der Zusammenarbeit zwischen Aufsicht, Finanzverwaltung und Strafverfolgung zu offenbaren.