Zusammenfassung
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. August 2026 thematisiert das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG), mit dem die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) zentrale Klimaschutzregelungen – insbesondere die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) – abschafft. Die Regelung hätte den Einbau neuer Heizungen mit überwiegenden erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Das GModG erlaubt stattdessen fossile Heizungen über 2045 hinaus und führt eine schrittweise „Grüngasquote“ sowie eine „Bio-Treppe“ ein. Die Grünen hinterfragen, inwieweit Interessen der Gasindustrie – konkret der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und der „Initiative Grüngasquote e. V.“ – den Gesetzgebungsprozess geprägt haben. Sie fordern Transparenz über Lobbykontakte, Formulierungsvorschläge und Einflussnahmen auf Ministerienebene, etwa im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Zudem wird nach fachlichen Grundlagen, Prognosen und Kontrollmechanismen der neuen Regelungen gefragt, etwa zur Machbarkeit der Grüngasquote oder zur Klimawirkung des Gesetzes. Die Anfrage kritisiert darüber hinaus die späte Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage zum Thema.
Einordnung
Die Anfrage zielt darauf ab, Lobbyeinfluss der Gaswirtschaft auf die Energiepolitik offen zu legen und mögliche demokratische Defizite im Gesetzgebungsverfahren aufzuzeigen. Indem detailliert nach Treffen, Schriftverkehr und Formulierungsübernahmen gefragt wird, konstruiert sie ein Narrativ der Intransparenz und Interessenpolitik. Besonders auffällig ist die Fokussierung auf die Gaslobby als vermeintlichen Treiber des GModG, während andere Akteure – etwa Umweltverbände oder die Wärmepumpenindustrie – weniger prominent adressiert werden. Die Anfrage suggeriert, dass klimapolitische Ambitionen zugunsten wirtschaftlicher Interessen zurückgestellt wurden, ohne dies direkt zu benennen. Die umfangreichen Fragen zur Klimawirkung und Verfassungsmäßigkeit unterstreichen den Vorwurf mangelnder sachlicher Fundierung. Gleichzeitig zeigt die Anfrage, dass das GModG umstritten ist – sowohl intern in der Regierung (Dissens zwischen BMWE und BMWSB) als auch öffentlich (Kritik am Normenkontrollrat und Verbändeeinwänden). Ob die Datenlage oder die Frage der Verantwortungszuschreibung schlüssig sind, bleibt in der Anfrage jedoch offen; vielmehr wird der Eindruck erweckt, als habe die Gaslobby das Gesetz entscheidend geprägt, ohne dies durchgängig zu belegen.