Der bayerische Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes will Hochschulen und Lehrenden verbieten, die Nutzung Künstlicher Intelligenz in unbeaufsichtigten Prüfungen zu untersagen – ein „KI-Verbot-Verbot“. Aus dem Verfassungsblog wird dieser Vorstoß scharf kritisiert: Er verletze die in Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Lehrfreiheit, da er die pädagogische Entscheidung über Prüfungsformate und damit über Inhalte dem Gesetzgeber überantworte. „Die Frage, ob KI-Tools genutzt werden dürfen, hat einen unmittelbaren Einfluss darauf, welche Prüfungsleistungen abgefragt und welche Kenntnisse vermittelt werden können“, so der Autor. Die unklare Normformulierung („soll“, obwohl die Begründung ein striktes Verbot postuliert) und das Fehlen einer gesetzlichen KI-Def