In dieser Episode von „Haken dran“ tauschen sich Moderator Gavin und der IT-Rechtsexperte Chan-jo Jun über eine Reihe von Rechtsproblemen aus, die vor allem eines eint: die Schwierigkeit, das Digitale mit rechtlichen Mitteln zu fassen. Die Diskussion pendelt zwischen sehr grundsätzlichen Fragen – etwa, ob die Online-Welt zu Unrecht als eigene „Sonderrechtszone“ gelte – und ganz konkreten juristischen Winkelzügen. Immer wieder blitzt dabei ein Spannungsverhältnis auf: zwischen großen Prinzipien und den oft unbefriedigenden Versuchen, sie in der Praxis durchzusetzen. Wirtschaftliche Anreize werden dabei als zentrale Hebel gesehen; das „Abschöpfen“ von unrechtmäßig erzielten Einnahmen wird als ein vielleicht wirksameres Mittel dargestellt als viele Verbote.

Zentrale Punkte

  • VPN-Verbot als falscher Lösungsweg Ein mögliches VPN-Verbot in der EU, etwa zur Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Jugendliche, sei eine „drittklassige Lösung“. Statt das eigentliche Problem – toxische Plattformen – anzugehen, versuche man, Umgehungsmechanismen zu unterbinden und orientiere sich damit an autoritären Regimen. Solche staatlichen Eingriffe seien jedoch auch in Demokratien denkbar, ohne dass VPNs direkt verboten werden müssten; eine Regulierung könne sie schlicht unbenutzbar machen.
  • Provider-Privileg unter Druck Das EuGH-Urteil zu Russmedia könne bedeuten, dass die DSGVO und ihr „Recht auf Vergessenwerden“ Vorrang vor dem Provider-Privileg des DSA haben, wenn eine Plattform nicht strikt neutral agiere. Dies sei eine Chance, gegen große, algorithmisch kuratierende Netzwerke vorzugehen. Für das Fediverse, dessen Betreiber:innen in der Regel nur durchleiten und speichern, sehe Chan-jo Jun dadurch aber keine existenzielle Gefahr, da es dem ursprünglichen Gedanken des Provider-Privilegs entspreche.
  • Deepfakes als monetäres Kalkül Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte wie Deepfakes genüge ein einfaches Notice-and-Takedown-Verfahren nicht mehr. Da Plattformen mit solchen Inhalten viel Geld verdienten, sei der einzige wirksame Hebel, ihnen konsequent die Einnahmen abzuschöpfen. Erst wenn die Kosten für Schadensersatz und Lizenzgebühren höher seien als die Werbeeinnahmen, würden sie ihr Verhalten ändern.

Einordnung

Die Episode lebt von der großen juristischen und technischen Erfahrung des Gastes. Jun kann nicht nur komplexe Urteile wie das zu Russmedia prägnant und mit persönlichen Anekdoten (wie seinem eigenen Fall Künast) erklären, sondern macht dies auch für juristische Laien halbwegs nachvollziehbar. Besonders stark ist die Sendung, wenn sie einen Perspektivwechsel anbietet: Wenn Jun vorschlägt, Open-Source-Lizenzen in Alltagsgeräten als Hebel für Verbraucher:innenrechte zu nutzen, denkt er Recht nicht als abstrakten Schutz, sondern als ein praktisches Werkzeug im Dienste der Bürger:innen.

Die Diskussion bleibt jedoch stark auf die Perspektive des klagenden Anwalts und seiner prominenten Mandant:innen verengt. Juristische Prinzipien werden quasi im Vorbeigehen mit großer Geste als „dumme Ideen“ abgewertet, ohne dass die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Zielkonflikte anders als aus einer ökonomisierten und individualrechtlichen Perspektive diskutiert würden. Dass z. B. ein Social-Media-Verbot für Jugendliche nicht nur eine lästige „Umgehung“ von Problemen ist, sondern ein Ausdruck eines grundlegend anderen gesellschaftspolitischen Gestaltungswillens sein könnte, bleibt unberücksichtigt. Dieser Mechanismus wird sprachlich zugespitzt, etwa wenn europäische Regulierungsansätze mit dem Satz quittiert werden: „es machen auch demokratische Länder und deswegen müssen wir das im Auge behalten, dass da was kommt“ – eine Formulierung, die eine a priori kritikwürdige Entwicklung suggeriert, wo auch eine demokratische Abwägung stattfinden könnte.

Hörempfehlung: Ein lehrreicher Schnelldurchlauf für alle, die verstehen wollen, wie IT-Recht nicht nur in Gesetzbüchern, sondern in der Prozessstrategie und im Wirtschaftsleben wirkt.

Sprecher:innen

  • Chan-jo Jun – Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Plattformhaftung und Persönlichkeitsrechte
  • Gavin – Moderator des Social-Media-Updates der c't