Zusammenfassung

Knapp 38.000 Existenzgründer:innen und Kleinstunternehmen profitierten seit 2010 vom Mikrokreditfonds Deutschland – ein revolvierendes Kreditprogramm über maximal 25.000 Euro, das ohne dauerhafte Haushaltsmittel auskommt. Die Bundesregierung begründet seine Einstellung zum 30. Juni 2026 mit „verschärften rechtlichen Vorgaben“, „überlappenden Landesprogrammen“, „steigenden Ausfallquoten“ und „Haushaltskonsolidierung“. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt nun 19 präzise Fragen nach Einsparungen (Personalkosten, Kapitaleinlagen), Alternativprogrammen der Länder und den Gründen für die Schließung trotz nachweislicher Erfolge. Sie wollen wissen, ob der Fonds in ein anderes Ressort (z. B. BMWK) oder zur KfW verlagert hätte werden können, wie sich die Bankfinanzierung für die Zielgruppe entwickelt und welche rechtlichen Hürden die Umsetzung behinderten. Besonders aufschlussreich sind Fragen zur Evaluation 2024, die eine exklusive Wirkung des Fonds bescheinigt, sowie zu ERP-Gründerkrediten unter 50.000 Euro.

Einordnung

Die Kleine Anfrage verfolgt eine zweifache Strategie: Erstens wird die sachliche Begründung der Fonds-Schließung systematisch hinterfragt, etwa durch detaillierte Nachweise zu möglichen Einsparungen (Fragen 1, 4) und zur Kapitalrückführung (Frage 5, 7). Zweitens wird implizit ein Alternativnarrativ konstruiert: Der Mikrokreditfonds war ein spezifisches, niedrigschwelliges Instrument (vgl. Frage 16), dessen Abschaffung möglicherweise Lücken in der Gründungsförderung hinterlässt – besonders für Zielgruppen mit geringen Sicherheiten oder Akteur:innen in strukturschwachen Regionen. Die Fraktion vermeidet dabei direkte Vorwürfe, setzt aber durch die Präzision der Fragen ein Datenpolster für spätere Initiativen (z. B. zur Reaktivierung des Fonds oder zu Landesprogrammen als Lückenbüßer). Auffällig ist die Fokussierung auf Rechtfertigungsdruck für die Bundesregierung: Zwischen den Zeilen wird deren Argument „Haushaltskonsolidierung“ mit konkreten Buchungspositionen (Frage 4) oder etwaigen Kapitalzuflüssen (Frage 5) konfrontiert. Ob dies tatsächlich den Fonds rettet, bleibt fraglich – doch die Anfrage schafft Fakten für öffentliche Debatten über die Förderlandschaft für Kleinstgründungen.


Anmerkung: Der Text zitiertitelgetreu die Drucksache 21/6575 und bezieht sich auf den Evaluationsbericht vom 30.09.2024 sowie BT-Drs. 21/4609.