Der Beitrag untersucht die Rolle des ungarischen Verfassungsgerichts (CCoH) unter der ehemaligen Regierungsmehrheit und skizziert Wege, um nach dem Machtwechsel 2026 eine unabhängige und wirksame Verfassungskontrolle wiederherzustellen. Der anonyme Autor – offenbar mit profunder verfassungsrechtlicher Expertise – argumentiert, dass das Gericht formal zwar existierte, aber faktisch politisch gesteuert und unfähig war, den Rechtsstaatsverfall aufzuhalten. 11 der 15 Richter:innen seien allein von der früheren Regierungspartei nominiert worden; informelle Praktiken hätten einen „Frankenstate“ geschaffen.

Im Zentrum stehen vier Optionen, um die Lähmung des Gerichts zu beenden. Ohne Eingriffe in die Zusammensetzung könnte die neue Verfassungsmehrheit etwa die Venedig-Kommission stärker einbinden, dem CCoH die Rechtsprechung des EGMR verbindlich vorschreiben oder Entscheidungen, die offenkundig gegen Europarecht verstoßen, überstimmen. Diese sanften Maßnahmen seien jedoch begrenzt, denn die Wurzel des Problems liege in der „winner-takes-all“-Logik des Vorgängerregimes und der daraus resultierenden Besetzung des Gerichts. Drei Eingriffsvarianten werden abgewogen: eine einfache Ersetzung von Richter:innen, die Wiederherstellung der 70-Jahre-Altersgrenze oder die vollständige Abschaffung des CCoH zugunsten des Obersten Gerichts. Nur die letzte, radikalste Lösung hält der Autor für vertretbar: die formelle Feststellung des Versagens des CCoH und die Neukonstituierung. Zentral sei jedoch das „Wie“: Die Opposition müsse einbezogen, Nominierungsverfahren diversifiziert und Übergangsrechte garantiert werden. „Der ehrliche Narrativ ist, dass die Wurzel des Problems die jetzige Zusammensetzung des CCoH ist“, zitiert der Text und warnt: „Die Reform kann die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des CCoH nur verbessern und so die Verfassungsjustiz in Ungarn wiederherstellen.“

Einordnung

Die Argumentation ist juristisch differenziert, blendet jedoch die politische Sprengkraft einer solchen Neubesetzung weitgehend aus. Die Annahme, eine neue Regierung würde bereits 2026 tatsächlich liberal-demokratische Reformen anstreben, ist keineswegs gesichert – auch post-autoritäre Mehrheiten können illiberale Versuchungen zeigen. Zudem fehlt eine realistische Einschätzung der verfassungsrechtlichen Hürden, die das Fidesz-Regime hinterlassen hat (etwa eine Zwei-Drittel-Hürde für Änderungen). Die Vorschläge bleiben abstrakt und berücksichtigen kaum die Schwierigkeit, die betroffenen Richter:innen tatsächlich zum Rückzug zu bewegen, ohne neue Willkür zu schaffen. Der empfohlene Weg erinnert an ein juristisches Aufräumen, das leicht als Fortsetzung der „winner-takes-all“-Mentalität wahrgenommen werden kann. Für Leser:innen mit verfassungsrechtlichem oder EU-politischem Interesse ist der Beitrag dennoch aufschlussreich, weil er die europäischen Maßstäbe präzise aufzeigt und die Fallstricke eines Übergangs benennt. Ein aufmerksames Publikum sollte jedoch die politischen Leerstellen kritisch im Blick behalten.