Im Pilnacek-Untersuchungsausschuss wurden Ende Mai 2026 vier Behördenvertreter:innen befragt – darunter der frühere Chefermittler des Landeskriminalamts Niederösterreich und mehrere Staatsanwält:innen. Im Zentrum standen erneut die persönlichen Datenträger des verstorbenen Sektionschefs: ein Mobiltelefon, eine Smartwatch und ein Laptop. Die Diskussion drehte sich um die Frage, warum das Handy – anders als die Uhr – nie als Beweismittel behandelt und noch am Todestag an die Witwe ausgehändigt wurde. Dabei blieb eine entscheidende Frage ungestellt: Warum rief der Chefermittler die Witwe am Tag der Obduktion an, um ihr mitzuteilen, dass kein Fremdverschulden vorliege – woraufhin sie das Handy zerstört habe?
Zentrale Punkte
- Handy ohne Relevanz, Smartwatch als „Fleißaufgabe" Der Chefermittler sehe das Handy nicht als Beweismittel, weil Pilnacek es im Haus zurückgelassen habe. Die Smartwatch hingegen sei ausgewertet worden, weil sie am Körper getragen wurde – dies sei allerdings eine reine „Fleißaufgabe" der Polizei gewesen, die man bei einem anderen Toten nicht gemacht hätte.
- WKStA widerspricht: Handy war sehr wohl Beweismittel Die Oberstaatsanwältin der WKStA widerspreche dieser Logik deutlich: Zum Zeitpunkt der Aushändigung sei die Todesursache unklar gewesen, daher wäre das Handy zwingend als Beweismittel zu sichern gewesen. Die frühe Ausfolgung sei für sie nicht nachvollziehbar.
Einordnung
Die Episode leistet präzise Rekonstruktion eines zentralen Widerspruchs: Während die Exekutive die Nichtbehandlung des Handys als polizeiliche Routine darstellt, stuft die Justiz denselben Vorgang als schwer verständlich ein. Die Dunkelkammer macht transparent, wie nachträgliche Erklärungen – etwa die zufällige Nähe des Anwalts zur Autobahn-Mautstelle – eine bemerkenswerte Eile bei der Herausgabe persönlicher Daten erklären sollen.
Auffällig ist, dass einige nachträgliche Begründungen unwidersprochen im Raum stehen bleiben: Dass der Anwalt „spontan" auf dem Weg ins Ferienhaus die Gegenstände abholen konnte, wird nicht weiter hinterfragt – obwohl damit ein potenzielles Beweismittel wenige Stunden nach dem Tod aus dem polizeilichen Zugriff verschwindet. Auch die entscheidende Frage, warum der Chefermittler die Witwe am Tag der Obduktion anrief, um das Ergebnis vorwegzunehmen, wurde im Ausschuss nicht gestellt – und auch in dieser Episode nicht problematisiert. Der Satz, die Polizei habe die Uhr nur ausgewertet, „weil Pilnacek das war", streift die Frage einer ungleichen Behandlung je nach Prominenz, ohne sie zu vertiefen.
Hörempfehlung: Für alle, die den Pilnacek-Komplex verfolgen, liefert die Folge eine klar konturierte Gegenüberstellung zweier unvereinbarer behördlicher Sichtweisen auf den Umgang mit Beweismitteln.
Sprecher:innen
- Michael Nikbakhsh – Investigativjournalist und Host der Dunkelkammer
- Katharina Pagitz – Redakteurin der Dunkelkammer
- Maximilian Langer – Redakteur der Dunkelkammer