Die Praxis hat etwas unheimlich Mechanisches: Eine hydraulische Schneidemaschine zerteilt gebrauchte Sachbücher, Hochgeschwindigkeitsscanner erfassen die Seiten, danach werden die Überreste dem Recycling zugeführt. Was nach einer dystopischen Szene aus einem Cyberpunk-Roman klingt, ist die Realität der KI-Trainingsdatenbeschaffung, wie sie das Unternehmen Anthropic vor Gericht offenlegte und der „On Matters Constitutional“-Newsletter nun aufgreift. Das Kalkül dahinter: Die KI-Firmen wittern im physischen Buch den letzten unberührten Datenbestand, nachdem die digitalen Weidegründe abgegrast sind. Sie setzen darauf, dass diese Praxis in den USA unter die „Fair Use“-Doktrin fällt – eine Wette, die durch das historische Google-Books-Urteil an Plausibilität gewonnen hat.

Der Autor verlagert die juristische Frage schnell über den Atlantik und fragt: Sind gebrauchte Bücher nach EU-Recht Freiwild? Die Antwort ist ein juristisches Vielleicht mit gefährlicher Schlagseite. Zwar stellt das Scannen eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar. Die entscheidende Hintertür könnte jedoch die Text-und-Data-Mining-Schranke aus Artikel 4 der DSM-Richtlinie sein, die ein Opt-out der Rechteinhaber:innen vorsieht. Hier liegt der entscheidende Haken bei alten Büchern: Sie erschienen in einer analogen Welt, lange bevor diese gesetzliche Option existierte. Viele Verlage sind pleite, Autor:innen verstorben. Für unzählige Werke konnte und kann niemand einen Widerspruch erklären. Der Autor argumentiert, dass eine weite Auslegung der Frage, ob diese Werke „rechtmäßig zugänglich“ sind, zwar möglich, aber grundrechtlich kaum haltbar sei – schließlich ginge es um einen massiven Eingriff in Urheberrechte, der durch ein rein technisches Versäumnis entsteht.

Doch der Text will mehr als nur Urheberrecht analysieren. Er schlägt einen scharfen Haken hinein in die Kulturdiagnose und wird hier zum eigentlichen Pamphlet. Das Beklagen der „Bücherfresser“ aus dem Silicon Valley wird als bloße Kompensation entlarvt. Der Autor zeichnet das Bild einer europäischen Gesellschaft, die ihre eigene literarische Kultur längst aufgegeben hat. Von Thomas Manns tiefgründiger Exilliteratur spannt er den Bogen zur seichten TikTok-Vermarktung von Werwolf-Liebesgeschichten. Die Polemik gipfelt im vernichtenden Vorwurf an die politische Klasse: Wo Konrad Adenauer sich einst über die Bibliothek Charles de Gaulles dessen Charakter erschloss, ist heute ein Ministerpräsident der AfD, der seine Reden – selbst zum Holocaust – von einer KI verfassen lässt. Das Resümee ist bitter: „He leaves the reading of books to American machines.”

Einordnung

Der Newsletter ist ein klug konstruierter, wenn auch bewusst polarisierender Doppelschlag. Die juristische Analyse zum Umgang mit verwaisten Werken und der Rückwirkung des Opt-out-Mechanismus ist präzise und hebt ein praktisch enorm relevantes, aber wenig diskutiertes Problem hervor. Die Perspektive ist dabei jedoch konsequent die des klassischen Urheberschutzes. Ausgeblendet wird die Frage, ob eine weite Auslegung des Datenbergbaus nicht auch im öffentlichen Interesse liegen könnte, etwa um europäische KI-Modelle mit qualitativ hochwertigen, mehrsprachigen Daten zu trainieren und so eine Abhängigkeit von US-Konzernen zu verringern.

Die eigentliche Sprengkraft liegt in der Verquickung dieses juristischen Problems mit einer konservativen, zuweilen elitären Kulturkritik. Der Text impliziert eine zwingende Verbindung zwischen dem Schutz alter Bücher und der Bewahrung eines idealisierten Bildungskanons. Er schreibt dem Lesen einen inhärenten Wert zu, aber nur dem Lesen der „richtigen“, komplexen Literatur. Die unausgesprochene Annahme ist eine lineare Verfallsgeschichte von intellektueller Tiefe hin zu oberflächlicher Massenkultur, die eine demokratische Teilhabe an Literaturproduktion, etwa durch Self-Publishing, komplett ignoriert. Diese kulturkonservative Perspektive ist legitim, doch sie wird als objektiver Befund präsentiert. Lesenswert ist der Beitrag für alle, die sich für die konkreten rechtlichen Untiefen der KI-Regulierung interessieren und eine pointierte, wenn auch einseitige, Gegenwartsdiagnose nicht scheuen.