Zusammenfassung
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert die Umsetzung der am 6. Mai 2026 von der EU-Kommission beschlossenen Anti-Armutsstrategie, die bis 2030 die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um 15 Millionen senken will. Die Abgeordneten verweisen auf strukturelle Ursachen wie Diskriminierung und Wohnungslosigkeit und fragen konkret nach Plänen der Bundesregierung für einen nationalen Umsetzungsrahmen, ressortübergreifende Koordination und Finanzierung. Schwerpunkte liegen auf Kinderarmut, Wohnungslosigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen und der Rolle der EU-Finanzplanung. Zudem wird die Einbindung von Menschen mit Armutserfahrung bei der Strategieentwicklung erörtert.
Einordnung
Die Anfrage verfolgt eine Strategie der kritischen Nachfrage, um fehlende Ambitionen oder konkrete Schritte der Bundesregierung in der Armutsbekämpfung offenzulegen. Möglicherweise könnte die Bundesregierung die EU-Vorgaben als bloße Deklaration einordnen, ohne verbindliche Maßnahmen oder zusätzliche Mittel – etwa durch bloße Umschichtung bestehender Programme. Die Fragen zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen und zur Verknüpfung von Sozial-, Anti-Diskriminierungs- und Wirtschaftspolitik zielen auf strukturelle Schwächen des Systems ab.
Zudem wird die Finanzierungsfrage zentral gestellt: Einerseits durch die Forderung nach Bundesmitteln, andererseits durch die Sorge, dass Kürzungen im EU-Haushalt (z. B. ESF+-Mittel) die Umsetzung untergraben. Die nachdrücklichen Fragen zu verbindlichen Zielen, Monitoring und Partizipation deuten darauf hin, dass die Bundesregierung möglicherweise auf formale statt inhaltliche Umsetzung setzt. Die Einbindung von Armutsbetroffenen wird als Bedingung für wirksame Politik angeführt – ein Hinweis darauf, dass bisherige Beteiligungsformate oft symbolisch bleiben.