Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach detaillierten Daten des Bürgergelds (SGB II) für 2025. Im Zentrum stehen zwei Schwerpunkte: erstens die Nennung der 50 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern differenziert nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit, zweitens die regionale Verteilung der SGB-II-Quoten auf Bundesländerebene und Kreisebene. Die Anfrage bündelt 39 Unterfragen zu Vornamen in Kategorien wie „Mohammed“, „Ahmad“, „Ali“, „Yusuf“ sowie weiteren arabischen und slawischen Namen („Zeynep“, „Elif“, „Olena“, „Tatjana“) und gängige deutsche Vornamen („Michael“, „Thomas“, „Andreas“). Die AfD verweist auf regionale Unterschiede – etwa eine SGB-II-Quote von 13,9 % in Berlin gegenüber 4,1 % in Bayern – und will detaillierte Aufschlüsselungen zu Hoch- und Niedrigquotenregionen nach Staatsangehörigkeitsgruppen erhalten. Der Stichtag für die Daten ist der 31.12.2025.
Einordnung
Die Anfrage der AfD nutzt statistische Daten zum Bürgergeldbezug, um ein narratives Framing aufzubauen, das Migration und Sozialleistungsbezug implizit verknüpft. Möglicherweise könnte dabei das Ziel verfolgt werden, durch die Nennung „ausländisch klingender“ Vornamen und deren Häufigkeitsverteilung in Sozialleistungsbezügen eine Assoziation zwischen Migration und einem erhöhten Sozialleistungsbezug herzustellen. Die Selektion der Namen – besonders aus arabischen und slawischen Kontexten – könnte dabei geeignet sein, über populationsstatistische Besonderheiten hinaus pauschalisierende Schlüsse nahezulegen. Inwiefern dieser Ansatz dem Grundsatz des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit entspricht, bliebe zu prüfen.
Die regionale Auswertung der SGB-II-Quoten, kombiniert mit der detaillierten Staatsangehörigkeitsdifferenzierung, könnte darauf abzielen, regionale Unterschiede in der Sozialstruktur als migrationsbedingte Effekte darzustellen. Ob die AfD damit politische Handlungsempfehlungen für restriktivere Sozial- oder Migrationspolitik verbindet, bleibt offen, ist aber naheliegend. Die konkrete Nützlichkeitsfrage nach den 50 häufigsten Vornamen erscheint vor diesem Hintergrund eher symbolpolitisch als analytisch sinnvoll – könnte jedoch der Konstruktion eines migrantisch konnotierten „Sozialstaatsproblems“ dienen. Eine transparente Begründung für das aggregierte Dateninteresse fehlt indes.
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.