Der Text des Newsletters, erschienen im Rahmen des „On Matters Constitutional“-Symposiums auf dem Verfassungsblog, stellt eine tiefgreifende, queer-materialistische Kritik an dem als historisch gefeierten EuGH-Urteil C-769/22 (Kommission/Ungarn) dar. Die Autor:in anerkennt zunächst den monumentalen Fortschritt des Urteils, das die Justizialisierung der EU-Grundwerte vorantreibt und Stigmatisierung sowie soziale Unsichtbarkeit von LGBTIQ+-Personen als Verstoß gegen Artikel 2 EUV wertet. Doch anstatt bei dieser juristischen Erfolgsgeschichte stehen zu bleiben, hinterfragt sie die materiellen Grundlagen dieser vermeintlichen Gleichheit grundlegend.
Aus einer Perspektive, die Geschlecht und Sexualität als zentrale Achsen der Machtverteilung betrachtet, wird argumentiert, dass die vom Gerichtshof und Generalanwältin Ćapeta gezeichnete Vision einer pluralistischen europäischen Gesellschaft die tatsächlichen Strukturen von Ausbeutung und Unterdrückung verschleiert. Der Kern der Kritik lautet, dass der liberale Pluralismus soziale Hierarchien naturalisiert und damit neutralisiert. Ein zentrales Zitat bringt dies auf den Punkt: „Aus queer-materialistischer Perspektive wird Pluralismus normativ durch eine Naturalisierung sozialer Beziehungen gestützt, die in Wahrheit nicht zu Bedingungen der Gleichheit produziert werden.“ Das Urteil verspreche Inklusion, doch liefere es in Wirklichkeit Assimilierung, indem es die kapitalistischen Verwertungslogiken, die geschlechtliche und sexuelle Differenzen zu Profitzwecken nutzen, nicht antaste.
Die Analyse weitet den Blick, indem sie Widersprüche in der EuGH-Rechtsprechung aufdeckt. Sie vergleicht den wertebasierten, inklusiven Anspruch aus dem Ungarn-Urteil mit den sogenannten „Kopftuch-Fällen“ (Achbita, WABE) und „feministischen“ Asylfällen. In diesen Kontexten, so der Vorwurf, seien EU-Werte strategisch vermieden oder missbraucht worden, um diskriminierende Neutralitätspolitiken am Arbeitsmarkt oder rassistisches Othering im Asylrecht juristisch zu legitimieren. Hier wird das argumentative Herzstück besonders plastisch, wenn die Autor:in mit Verweis auf eine kritische Stellungnahme von Generalanwältin Sharpston eine bittere Analogie zieht: „Der Schrank (closet) sieht dem Hinterzimmer (back office) gar nicht so unähnlich.“ Diese rhetorische Zuspitzung verdeutlicht, dass die Verschiebung von Diskriminierung in unsichtbare Bereiche – sei es die Unsichtbarkeit queeren Lebens oder von Kopftuch tragenden Frauen im Beruf – keine echte Lösung, sondern nur eine räumliche Reorganisation von Ausgrenzung darstellt.
Die Autor:in warnt zudem vor einer optischen Täuschung: Der Fokus auf Ungarn und die Beteiligung vieler Mitgliedstaaten könnten einen trügerischen West-Ost-Graben in Sachen LGBTIQ+-Rechte zementieren und von Missständen in den vermeintlich progressiven Mitgliedstaaten ablenken. Die abschließende Forderung ist daher eine radikale: Es brauche einen analytischen Rahmen, der über die bloße Justizialisierung von Werten hinausgeht und sich den materiellen Unterdrückungsstrukturen zuwendet, die die gesamte europäische Gesellschaft durchziehen. Der Text endet mit dem provokativen Ausblick, dass der Kampf für eine tatsächlich queere Gesellschaft erst noch geführt werden muss.
Einordnung
Die Perspektive des Textes ist eine bewusst radikale, akademische Metakritik, die sich nicht mit juristischen Detailfragen aufhält. Ihre größte Stärke ist das hartnäckige Hinterfragen der ökonomischen und sozialen Grundlagen von Diskriminierung, die in der juristischen Feierstimmung oft untergehen. Indem sie die Parallele zwischen der Unsichtbarkeit queerer Menschen und dem Verdrängen von Frauen mit Kopftüchern ins „Hinterzimmer“ zieht, entlarvt sie liberalen Inklusionsoptimismus als potenziell oberflächlich.
Allerdings operiert die Analyse mit starken ideologischen Vorannahmen, insbesondere der marxistisch geprägten Überzeugung, dass echte Gleichheit unter kapitalistischen Bedingungen unmöglich sei. Diese Setzung wird nicht verhandelt, sondern vorausgesetzt. Dadurch bleibt die Einordnung für Leser:innen, die im Reformismus des EU-Rechts bereits einen beträchtlichen Wert sehen, potenziell unbefriedigend. Ausgeblendet wird zudem die konkrete, lebensrettende Wirkung, die Urteile wie dieses für verfolgte Einzelpersonen in Staaten wie Ungarn haben können. Der Text ist unbedingt lesenswert für kritische Rechtswissenschaftler:innen und alle, die das Unbehagen teilen, dass juristische Siege die Verhältnisse oft nur ordnen, aber nicht umwälzen. Er birgt jedoch eine Lesewarnung für diejenigen, die pragmatische, schrittweise Verbesserungen im bestehenden System suchen, da er solche Bemühungen pauschal unter den Verdacht der Affirmation von Ausbeutungsstrukturen stellt.