Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hinterfragt in einer Kleinen Anfrage mögliche administrative Umstrukturierungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA), die den scheinbaren Wegfall des Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ betreffen. Obwohl dieser Bereich formal abgeschafft worden sein soll, vermuten die Fragesteller, dass die inhaltliche Überprüfung über Narrativ-Analysen nun unter anderen Labels – wie „Rechtsextremismus“ oder „neurechtes Vorfeld“ – fortgeführt wird. Besonders kritisch sehen sie staatlich mitfinanzierte Forschungsprojekte, die Medienportale in Kategorien wie „seriös“ vs. „alternativ/rechts“ einteilen, und warnen vor einem Eingriff in die Pressefreiheit durch Stigmatisierung investigativer Plattformen wie Apollo News. Die Anfrage zielt auf Transparenz über Datenerhebungen, Speicherpraktiken und die Nutzung externer Forschungsergebnisse ab.
Einordnung
Die Kleine Anfrage der AfD folgt einem strategischen Muster: Sie inszeniert sich als Hüterin der Meinungsfreiheit, während sie selektiv gegen politische Gegner vorgeht. Durch die Nennung von Begriffen wie „Delegitimierung“ und „anschlussfähig“ konstruiert sie ein Narrativ staatlicher Repression gegen „alternative Medien“, ohne selbst eine kritische Distanz zu inhaltsgleichen Fragestellungen einzunehmen – etwa wenn linke Akteure offen zur Vertreibung solcher Redaktionen aufrufen. Die detaillierten Fragen zu NADIS-Neu, personellen Klassifizierungen oder „Schwarzen Listen“ zielen darauf ab, Kontrollmechanismen des Staates gegenüber oppositionellen Medien zu skandalisieren. Obgleich die Kritik an staatlichen Überwachungspraktiken grundsätzlich berechtigt sein kann, dient das Dossier hier primär der Mobilisierung gegen den Verfassungsschutz, ohne tatsächlich pluralismusfördernde Alternativen zu benennen. Die AfD nutzt dabei das Framing der „Zensur“ durch Narrativ-Analysen, obwohl unklar bleibt, ob die staatliche Praxis über reine Anpassungen hinausgeht.