Der Newsletter „On Matters Constitutional“ widmet sich in dieser Ausgabe der lang erwarteten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die pünktlich zu dessen 20. Jubiläum vorgelegt wurde. Die Autor:innen werfen dem Bundesjustizministerium vor, trotz des runden Geburtstags lediglich eine „Mini-Reform“ präsentiert zu haben, die nur das unionsrechtlich absolut Notwendige umsetze. Besonders kritisch wird der Entstehungsprozess hervorgehoben: Eine viertägige Frist für die Verbändeanhörung lasse darauf schließen, dass die Ministerien an einer ernsthaften zivilgesellschaftlichen Beteiligung wenig interessiert seien. Die Analyse macht deutlich, dass der Entwurf das Ergebnis mühsamer politischer Kompromisse innerhalb der Regierung sei, wobei das Justizressort unter Marco Buschmann eine eher bremsende Rolle eingenommen habe.
Inhaltlich konzentriert sich der Entwurf auf die Korrektur von Regelungen, die bereits seit Jahren als europarechtswidrig gelten. Dazu gehören die Anpassung der sogenannten „Kirchenklausel“ sowie die Ausweitung des Schutzes vor sexistischer Diskriminierung im Bereich von Alltagsgeschäften. Auch die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollen erweitert werden, was jedoch primär auf zwingende neue EU-Richtlinien für Gleichstellungsstellen zurückzuführen sei. Die Autor:innen bemängeln hierbei, dass der Entwurf selbst hinter diesen Vorgaben zurückbleibe, da keine „robusten Untersuchungs- sowie Stellungnahme- oder Entscheidungsbefugnisse“ vorgesehen seien. Stattdessen dürfe die Stelle weiterhin lediglich unverbindliche Vorschläge zur Abhilfe unterbreiten, was die Reform in diesem Punkt als wenig effektiv erscheinen lasse.
Ein zentraler Kritikpunkt der Analyse ist das Fehlen der Verbandsklage und der Prozessstandschaft. Diese Instrumente werden als essenziell angesehen, um die Last rechtlicher Auseinandersetzungen von den Schultern einzelner Betroffener zu nehmen und den Abstand zwischen dem „Recht ‚in the books‘ und dem gelebten, effektiv durchgesetzten Recht ‚in action‘“ zu verringern. Dass der Entwurf hier keine Fortschritte mache, lasse ihn weit hinter modernere Landesantidiskriminierungsgesetze wie jenes in Berlin zurückfallen. Die Autor:innen unterstreichen ihre Kritik mit dem direkten Zitat: „Man hätte dem AGG zu seinem runden Geburtstag schon eine etwas größere Torte backen können.“ Damit wird das Bild einer lustlosen Gesetzgebung gezeichnet, die eine echte Modernisierung des Diskriminierungsschutzes scheut.
Auch bei den Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen bleibt der Entwurf nach Ansicht des Newsletters zu zaghaft. Die geplante Verlängerung von zwei auf vier Monate sei zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, bleibe aber im Vergleich zur allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch extrem restriktiv. Die Analyse entkräftet zudem das häufig angeführte Argument einer drohenden „Klagewelle“. Durch den Vergleich mit den geringen Fallzahlen beim Berliner Antidiskriminierungsgesetz und den massiven Belastungen der Justiz durch den Dieselskandal wird aufgezeigt, dass die Angst vor einer Überlastung der Gerichte empirisch nicht haltbar sei. Letztlich bleibe auch das Problem ungelöst, dass das AGG weiterhin nicht für das öffentlich-rechtliche Handeln von Bundesbehörden gelte, wo Diskriminierung ebenfalls eine reale Gefahr darstelle.
Einordnung
Die Analyse nimmt eine dezidiert rechtspolitische Perspektive ein, die den Diskriminierungsschutz als fundamentales Element eines modernen Rechtsstaates begreift. Die Autor:innen positionieren sich als Fürsprecher:innen einer starken Zivilgesellschaft und kritisieren eine rein reaktive Gesetzgebung, die sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner beschränkt. In der Argumentation wird deutlich, dass hier ein tiefes Misstrauen gegenüber der Behauptung einer drohenden „Klagewelle“ herrscht, die als ideologisches Narrativ entlarvt wird, um den Rechtsschutz für marginalisierte Gruppen gering zu halten. Der Newsletter macht implizit deutlich, dass die aktuelle Regierung hier neoliberalen oder konservativen Bedenken Vorrang vor einer progressiven Grundrechtssicherung eingeräumt hat. Durch das Aufzeigen der Diskrepanz zwischen EU-Vorgaben und nationaler Umsetzung wird das Bild eines zögerlichen Gesetzgebers gezeichnet, der Machtpositionen von Arbeitgeber:innen und Behörden eher schützt als herausfordert.
Diese Ausgabe ist eine unverzichtbare Lektüre für alle, die sich mit der rechtlichen Absicherung von Minderheitenrechten und der deutschen Justizpolitik beschäftigen. Die fundierte Aufarbeitung der rechtlichen Schwachstellen bietet eine exzellente Entscheidungshilfe für Leser:innen, die den aktuellen Reformprozess kritisch begleiten möchten. Aufgrund der präzisen Einbettung in den europarechtlichen Kontext und der Widerlegung gängiger Mythen durch empirische Daten ist der Newsletter absolut lesenswert für Jurist:innen, Aktivist:innen und politisch interessierte Bürger:innen.
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