Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt in dieser Kleinen Anfrage nach den Vorkehrungen der Bundesregierung, um die verfassungsmäßige Ordnung, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in den Ländern zu sichern. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bund ausreichend organisiert ist, um frühzeitig auf Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu reagieren – etwa durch ungeordneten Vollzug von Bundesrecht, unterlaufene Gewährleistungspflichten oder strukturelle Schwächen im Föderalismus. Bezug genommen wird auf die Grundgesetz-Artikel 28, 37 und 84 sowie auf die 2024 von der Vorgängerregierung vorgestellte Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“. Mit sieben konkreten Fragen zielt die Anfrage auf ressortübergreifende Arbeitsstrukturen, Lageanalysen, Informationsgrundlagen und Verfahren für den Umgang mit bundesstaatlichen Konfliktsituationen ab.
Einordnung
Die Anfrage könnte als strategischer Vorstoß der Grünen gelesen werden, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Sachen Demokratieschutz auf den Prüfstand zu stellen und gleichzeitig die eigene Position als wachsame Hüterin der Verfassung zu markieren. Möglicherweise dient sie dem Zweck, Handlungsdefizite in der aktuellen Koalition unter Kanzler Merz bloßzulegen oder eine stärkere Zentralisierung von Krisenkompetenzen anzuregen – etwa durch verbindliche Frühwarnmechanismen oder klare Zuständigkeiten im Kanzleramt, vielleicht sogar unter Einbindung des Nationalen Sicherheitsrats. Die Betonung präventiver Maßnahmen statt reaktiver Notfallinstrumente könnte darauf hindeuten, dass die Fragesteller:innen die Gefahr unterschätzter Gefährdungslagen in den Ländern als real einschätzen, etwa durch wachsende Extremismusphänomene oder systematische Rechtsbrüche. Gleichzeitig bleibt unklar, ob die Anfrage auf tatsächliche Defizite abzielt oder eher symbolpolitisch als Instrument der Opposition zu verstehen ist.